Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Elternunterhalt  (Gelesen 5902 mal)

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Offline Saarbrücker

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Elternunterhalt
« am: 26. Januar 2014, 11:19:29 »
Einen schönen Sonntag ans Forum,
ich habe hier ein sehr spezielles Anliegen, und bevor ich mich in D an einen Rechtsanwalt wende,
werde ich es hier mal vorbringen mit der Hoffnung , dass es ähnliche oder gleiche Fälle gibt.
Meine in D lebende Schwiegermutter ist Pflegefall geworden und muss in ein Pflegeheim. Die Kosten liegen etwa bei 3500 Euro.
Da meine Schwiegermutter kein Vermögen und nur eine kleine Rente hat verlangt das Sozialamt von uns Unterhalt.
Im Netz gibt es unter "elternunterhalt.org" ein Berechnungstool um einen Einblick in die zu erwartenten Belastungen zu erhalten.
Die Einkommen meiner Frau und mir sind ähnlich. Meine Frau müßte, wenn sie alleine leben würde keinen Unterhalt an ihre Mutter leisten.
Wenn ich unsere beiden Einkommen zu Grunde nehme, müssen wir einen nicht unerheblichen Unterhalt leisten.
Normalerweise besteht kein Unterhaltsanspruch an Schwiegerkinder, aber hier wird von verdecktem Unterhaltsanspruch gesprochen.
Nun meine Frage:
Meine Frau und ich haben in F geheiratet und haben einen französischen Ehevertrag in dem eine Gütertrennung vereinbart ist.
Muss ich dann trotzdem an meine Schwiegermutter Unterhalt leisten?
Kennt sich jemand aus?
LG aus dem Elsaß
der Saarbrücker


Offline Bingo

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Re: Elternunterhalt
« Antwort #1 am: 26. Januar 2014, 19:08:15 »
Hallo,

ein ehemaliger Arbeitskollege (beide wohnhaft in D) meines Mannes hat die Unterhaltszahlungen an seine Mutter umgangen bzw. umgeht dieselben immer noch, indem er mittels abzuzahlender Kredite (Haus, Auto, etc.) immer unter der jeweiligen Grenze geblieben ist.

Evtl. kannst Du über die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale (Dillingen und SB auch telefonisch zu erreichen) zu Deiner speziellen Frage auch eine konkrete Auskunft erhalten. Die Anfrage kostete mal vor ein paar Jahren 5,- €. Sollte das nicht reichen, kannst Du ja immer noch einen Anwalt ansprechen.

LG
Bingo

Offline TGV

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Re: Elternunterhalt
« Antwort #2 am: 27. Januar 2014, 09:13:54 »
Hallo,


kürzestmögliche Antwort auf Deine Frage: Ja, Du (bzw. Ihr) müßt, da schützt keine französische Hochzeit und auch keine Gütertrennung vor. Es kann aber gut sein, daß Ihr unter korrekter Anwendung der BGH-Richtlinien derart viele Dinge abziehen dürft (laufende Kredite, Kosten für Kinder, Altersvorsorgeschonvermögen,...), daß unterm Strich keine "Leistungsfähigkeit" aus Einkommen oder aus Vermögen gegeben ist und Ihr deswegen nicht blechen müßt. Das müßt Ihr ausrechnen bzw. ausrechnen lassen. Die Rechner im Internet geben da in der Regel nicht genug her.

Ich empfehle Euch, unbedingt anwaltlichen Beistand zu suchen, von Anfang an. Es gibt gegen Bescheide zum Elternunterhalt keine "Einspruchsmöglichkeit", man muß sofort klagen, und da es oft um hohe Summen und vor allem lange Zeiträume geht in denen man sie blechen muß, ist es gut investiertes Geld sich sofort korrekt unterstützen zu lassen. Obendrein ist Elternunterhalt derart kompliziert, daß die Behörden sehr oft schlicht falsche Bescheide ausstellen.

Das Buch von Hr. Hauß (http://www.amazon.de/Elternunterhalt-Grundlagen-Strategien-Exkurs-Enkelunterhalt/dp/376941098X/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1390809992&sr=8-1&keywords=hau%C3%9F+elternunterhalt) ist übrigens sowas wie die Bibel auf dem Gebiet, da gucken die Anwälte auch rein, und es hat auch ein paar (kleinere) Kapitel zu den rechtlichen SItuationen in anderen Ländern bzw. (wtwas mehr) Infos zu "Empfänger lebt in D, ggf. Unterhaltsplichtige leben in X).


Offline Saarbrücker

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Re: Elternunterhalt
« Antwort #3 am: 27. Januar 2014, 18:40:40 »
Vielen Dank an Bingo und TGV für eure Antworten,
dies hilft mir auf jeden Fall mal weiter.

Offline Bingo

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Re: Elternunterhalt
« Antwort #4 am: 27. Januar 2014, 21:28:08 »
Hallo Saarbrücker,

mir ist da noch etwas eingefallen. Bevor die Kinder und Schwiegerkinder mit Unterhaltszahlungen an der Reihe sind, wird das Vermögen (sofern vorhanden) sozusagen flüssig gemacht. Soll heißen, bei meiner Tante z. B. wurde damals das Haus verkauft nachdem kein Guthaben mehr vorhanden war und ihre kleine Rente alleine nicht mehr ausreichend war. Der Erlös des Hauses war für ihre Töchter zunächst unantastbar, zuerst wurde damit und mit Hilfe der Rente die Pflege meiner Tante gesichert. Nach ihrem Ableben erhielten meine Cousinen dann das, was noch übrig geblieben war.

Bingo