Grenzgaenger Forum

Umfrage

Lagerung deutscher Schusswaffen im franz. Hauptwohnsitz

Deutsche Waffen in Frankreich
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Deutsch WBK Waffen in Frankreich lagern
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Stimmen insgesamt: 0

Umfrage geschlossen: 29. April 2013, 20:32:34

Autor Thema: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?  (Gelesen 7184 mal)

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Offline Remelingpower

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Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« am: 15. April 2013, 20:32:34 »
Hallo zusammen,

ich bin Schütze in Deutschland lebe mit Erstwohnsitz in Frankreich und verfüge über zwei auf deutscher WBK eingetragenen Faustfeuerwaffen zur Ausübung des Schießsports (357 Mag. Revolver und  9mm Automatik).
Ist es möglich diese Waffen in meinem Haus in Frankreich (Erstwohnsitz) zu lagern und an wen muss ich mich für dieses Anliegen wenden?

Mit einem europäischen Feuerwaffenpass kann ich dann diese Waffen zur Ausübung meines Hobbys über die Grenze nach Deutschland und zurück transportieren ( das ist mir bekannt). Meine Frage betrifft also die reine Lagerung.

Vielen Dank vorab.

Marc

Offline holzwurm

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Re: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« Antwort #1 am: 15. April 2013, 21:15:23 »
hey
Denke am besten in Frankreich zum einem Schützenverein gehen und  beim Vorstand nachfragen .

banjo

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Re: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« Antwort #2 am: 15. April 2013, 21:16:26 »
Wende Dich an die Gendarmerie, die sagen Dir, was Du brauchst.
Mein Vater hat vor Jahren dasselbe gemacht, er musste einen in F zugelassenen Waffenschrank kaufen, der jährlich von der Gendamerie kontrolliert wurde. Kann sich aber evt. geändert haben, ist schon ne Weile her.

Offline chevymichel

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Re: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« Antwort #3 am: 13. Mai 2013, 20:19:36 »
Hy,,,

Hmmm also erstmal wundert mich, das dein in Deutschland zuständiges Ordnungsamt ( normal bei Deutschen Wohnsitz ) noch nichts von deinem " Umzug " mitbekommen hat..
Aber das mal nebenher..

Diese 2 KW was du hier angegeben hast fallen hier unter die ( noch aktuellen ) Kategorien 4 (.357 ). Und 1 ( 9Para )

Diese 2 Kategorien sind in Frankreich mit extremen Voraussetzungen gebunden...
Das Deutsche Waffenrecht ist schon extrem.. Aber das Französische.. Ohje..

Aber sag mal.. Die Waffen laufen ja auf der WBK auf eine Deutsche Adresse. Ist das dein offiziellere Zweitwohnsitz.?
Dann gäbe es die Möglichkeit mit dem Europäischen Feuerwaffenpass... Allerdings darfst du normal nur Schusswaffen mit dem Pass über die Grenze bringen wenn du eine Einladung eines Schützenvereines hast...

So... Fakt für den Moment.. Nach Französischem Recht ( wegen deines Wohnsitzes ) bist du aktuell Illegal in Waffenbesitz...

Wenn du fragen hast schreib mir ne Nachricht..

Offline Ralph

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Re: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« Antwort #4 am: 14. Mai 2013, 00:37:15 »
wenn Du in D keinen Wohnsitz mehr hast, dann Du eigentlich auch in D ein Problem....weil die deutsche WBK gilt nur mit deutschem Wohnsitz.
Oder hast Du noch einen ?
Ich habe vor 13 Jahre Riesenprobleme bekommen, weil ich mein Großkalibergewehr mit umziehen habe lassen.
Nachdem ich dann mal alles so umgebaut und eingeräumt habe, wollte ich mich um mein Gewehr kümmern. Mein Ordnungsamt hat auch nichts vom Umzug mitbekommen.

Erstes Problem in F - Großkaliber Gewehr aus dem 2. Weltkrieg = Kriegswaffe....in F nicht zulässig (daher laufen die alle hier mit K98 und Kal. 22 rum - hatte mich schon gewundert warum man das macht).
Zweites Problem - meine WBK wurde durch den Umzug auch ungültig. (Das sagte man mir jedenfalls damals)
Hab mich an die deutsche Botschaft gewandt - die empfahl mir eine Europäische Waffenkarte - die kannte in F aber niemand.
So...was tun...ich wollte die Waffe dann verkaufen. Hab ich auch ganz normal gemacht. Bis der neue Besitzer die eintragen lassen wollte. Da war aber was los.
Das Ordungsamt einer badischen Stadt lief zur Höchstform auf....drohte mit Strafe....warf mit Begriffen wie illegaler Waffenbesitz und Handel um sich.
Und suchte mich...^^ das war dann noch die Krönung.
Das Ganze ging dann letzendlich doch glimpflich aus, ich habe den Herren meine Situation geschildert und auch die Tatsache das weder die Botschaft, noch die Gendarmerie vorort, noch die deutsche Polizei (die hatte ich zwischenzeitlich auch um Rat gefragt - waren sehr nett und hilfsbereit) mir sagen konnte was ich machen kann um die Waffe wieder in die Legalität zurückzuführen :-)

Sehr gute Infos geben in der Regel auch Waffenhändler .
Komischerweise hat man in F mit illegalen Waffen anscheinend weniger Ärger als mit legalen :-) , es sei denn es passiert was damit. Dann wirds ernst.
« Letzte Änderung: 14. Mai 2013, 08:27:42 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline chevymichel

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Re: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« Antwort #5 am: 14. Mai 2013, 20:23:53 »
Hey Ralph..

Ich stimme dir voll und ganz zu. Bis auf ne kleine Kleinigkeit..

Kriegswaffen ( also deren Patronen bzw alles Patronen die jemals Militärisch eingesetzt waren ) sind nicht verboten.
Das ist ein Irrtum den selbst die Franzosen Glauben...

Dem einzigen dem es untersagt ist ist der Jäger. Dieser hat keine Möglichkeit mit Langwaffen zb 8x57IS oder 30-06
Auf die jagt zu gehen weil dies Schein Jagtschein nicht abdeckt...
Ein sportschütze darf dies aber....
Alle Waffen was so ein Kaliber haben ( Lang oder Kurz ) sind dann in der 1ere Categorie...
Dies ist der noch aktuelle stand.   Im September wird sich allerdings Gesetzlich einiges ändern
Danach werden auch die guten alten K98 in die Kategorie der Jagtwaffen fallen .

Offline ~Pero~

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Re: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« Antwort #6 am: 14. Mai 2013, 22:09:24 »
Hallöle

und wie ist der Stand in FR:

a. mit Kleinkaliber Lang- bzw. Kurzwaffen
b. Luftdruckwaffen (z.B. die, welche in DE den "F" Stempel haben) ?

LG
Pero

Offline chevymichel

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Re: Deutsche Waffe im französischen Anwesen lagern?
« Antwort #7 am: 14. Mai 2013, 22:34:15 »
Wir machen hier jetzt ein Waffen Forum auf....Lach.

Also.  Erstma zu Druckluft.  Das Deutsche F im Fünfeck kannste als Anhaltspunkt eh vergessen weil es im laufe der Jahre auch in Deutschland viele Änderungen gegeben hat.. Also was auf ner 20 Jahre alten Waffe steht muss heute nicht mehr gültig sein...und hier sowieso nicht...
Also soweit ich weiß ist es ähnlich wie in Deutschland. 7,5 Joule.  Alles was drüber ist Bedarf einer Lizenz und der Regestrierung ( Anmeldung ) bei der Behörde bzw Gendarmerie.. Aktuell noch 7eme Cat.    Wenn darunter dann 8eme cat.

Ach ja. Für CO2 Kurzwaffen  gilt hier übrigens immer die Anmeldepflicht.  ..


Jetzt zu den KK. Bzw .22 gern. 


Kurzwaffen egal ob Revolver oder Pistolen immer 4eme. Cat.   Ebenso alle Halbautomaten Langwaffen außer sie sind baulich so beschaffen das max 3 Patronen (2+1) geladen werden können...

Der Rest was bleibt also ein oder mehrschüssige Karabiner sind in der 7eme cat..
Benötigen also eine Lizenz zu Erwerb und man muss diese anmelden..

Der Aufwand ist also identisch ob jetzt ne .22 oder ein Großkalibriges Jagdgewehr..  Lediglich die Categorie ist ne andere.. Hier dann die 5eme...  Aber auch Lizenz und Anmeldung..
Ach ja. Sollte etwas aus Deutschland importiert werden Bedarf es einer Einfuhrerlaubniss vom Französischen Zoll und einer Verbringungsbescheinigung vom Deutschen Amt. Nur bei 1ere, 4eme und 5eme Cat.  7 ist freier Import..
Allerdings wissen dies viele Deutschen Ämter nicht..


Noch Fragen.....Lach