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Autor Thema: cheque emploi z. B. bei Haushaltshilfe / Putzhilfe  (Gelesen 711 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Mone
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Beiträge: 65


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« am: 29. August 2010, 00:37:43 »

Hallöchen!
Kann mir jemand etwas zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe /  Putzhilfe und Bezahlung über cheques emploi sagen? Was bedeutet das genau? Was muss man machen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Mone
« Letzte Änderung: 01. September 2010, 17:01:05 von Mone » Moderator informieren   Gespeichert
Mone
Junior Mitglied
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Beiträge: 65


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« Antwort #1 am: 01. September 2010, 17:02:15 »

Hallöchen nochmal!
Sollte sich hiermit wirklich niemand auskennen?
Liebe Grüße,
Mone
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Berlioz
Gerade reingestolpert
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Beiträge: 11


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« Antwort #2 am: 03. September 2010, 12:37:39 »

Hallo Mone,

die cheques emploi sind eine vernünftige Maßnahme des Staates, um Schwarzarbeit zu verhindern bzw. unattraktiver zu machen. Im Prinzip funktionieren sie ganz einfach, man muss sich bei Urssaf / CESU (www.cesu.urssaf.fr) als Arbeitgeber anmelden. Man erhält ein Scheckheft von der Bank für die Zahlungen an die Haushaltshilfe (man kann aber auch bar bezahlen oder mit "normalen" Schecks. Monatlich meldet man der URSSAF / CESU die geleisteten Stunden und den Stundenlohn (über Formulare oder über das Internet). Die Urssaf berechnet dann die Sozialleistungen, die alle drei Monate vom Konto abgebucht werden. So zahlt man dann erstmal mehr als den reinen Stundenlohn, kann dann aber bei der Steuererklärung die Zahlungen geltend machen, sodass man unterm Strich etwas weniger zahlt als den reinen Nettolohn. Man muss sich jedoch schlau machen, ob man bei der "option de calcul des cotisations" reel oder forfait wählt. Da es bei mir schon länger her ist, dass ich mich damit beschäftigte, kenne ich die Vor- und Nachteile nicht mehr.

Neben den etwas geringeren Kosten liegt der Vorteil darin, dass die Haushaltshilfe deklariert und versichert ist.

Insgesamt ist das Verfahren einfach und problemlos.

Ach ja: der Lohn darf nicht niedriger als der SMIC sein.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen,

Berlioz

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Mone
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Beiträge: 65


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« Antwort #3 am: 12. September 2010, 21:21:44 »

Danke für die Antwort! Sorry, war erst heute wieder hier eingeloggt! Also, man bezahlt also zunächst nur den reinen Stundenlohn an den oder die Beschäftigten und die Sozialleistungen werden dann extra abgebucht???
nette Grüße,
Mone
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