Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: cogee am 31. Juli 2009, 20:12:02
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hallo,
habe hier im forum schon einiges über die carte de sejour gelesen,aber anscheinend liegt es im ermessen der behörden diese auszustellen ( oder auch nicht )...gibt es sie noch für deutsche,und wenn ja,welche papiere werden für die beantragung benötigt?
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Hallo,
wir haben unsere 2. vor ca. 2 Jahren bekommen - beantragt bei unserer Mairie. Soweit ich mich erinnern kann mußt Du den Pass vorlegen und die Geburtsurkunde + Bilder.
Frag mal bei Deiner Mairie nach.
Gruß Ralph
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hab ich
seit mai gibt es die carte de sejour leider nur noch bei der sous-prefektür bzw prefektür,die meinten aber auch da ich aus D brauche ich nix,da ich bei der mairie eingeschrieben sei und das in F völlig ausreiche
dann muss ich wohl nach haguenau,habe im internet leider keine infos gefunden welche papiere man braucht,also du meinst pass+bilder+geburtsurkunde müsste reichen,oder hat jemand andere erfahrungen gemacht
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bei uns wollten die noch die drei letzten Gehaltsabrechnungen, das ist für mich ein Grund dieses Teil nicht mehr zu beantragen.
Warum möchtest Du die Carte de sejour benatragen? Welchen Vorteil versprichst Du Dir?
Meiner Erfahrung akzeptieren die Behörden die Karte sowiso nicht und wollen immer noch die Strom Wasser Rechnung etc. Ich habe einen deutschen Personalausweis(für deutsche Bürger im Ausland) sowie den Reisepass.
LG
Michael
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Hi saphir99,
was ist ein deutscher Personalausweis für deutsche im Ausland.
Wie,wo bekommt man/frau so ein Teil und für wieviel euronen?
gruß
Saarbrücker
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Hallo saarbrücker
man kann ihn nur dort beantragen wo man zuletzt gemeldet war denn es werden Daten vom letzten Perso benötigt.
Preis 8 Euro pro Ausweis.
Vielleicht hilft es Jemand: Maske im Computer ausfüllen mit "T58" und Kennzeichen "U4" bei der Behörde für den Perso OHNE Wohnsitz in Deutschland.
1 x Lichtbild
1 x Stammbuch
1 x alter Perso oder Reisepass.
Als Adresse steht im Perso "nicht Wohnhaft im Inland" drinnen.
Viel Glück
LG
Michael
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:smily:
Danke..
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Hallo Saphir99,
so einfach ist es mit dem Perso für Auslandsdeutsche doch nichtjavascript:void(0);, anbei Auszug des Innenministerium von Baden-Württemberg:
(Vielleicht regelt Rheinland/Pfalz und Saarland anders)
Sehr geehrter Herr Krauß,
zu Personalausweise an „Auslandsdeutsche“ gab es vom IM B.-W. folgende Stellungnahme:
1. zur Ausstellung von Personalausweisen an "Auslandsdeutsche" vertreten wir
folgende Auffassung:
Auslandsdeutsche unterliegen nicht der Personalausweispflicht; einen
Personalausweis können sie deshalb im Regelfall nicht erhalten. Der
Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Landespersonalausweisgesetz (LPAuswG)
beschränkt sich nach seinem Zweck auf Personen, die das 16. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben. Inzwischen ist § 1 Abs. 3 LPAuswG durch eine
bundesrechtliche Regelung überflüssig geworden. Vor diesem Hintergrund kommt
die Anwendung des § 1 Abs. 3 LPAuswG auf Auslandsdeutsche nur in Betracht,
wenn besondere Gründe, z.B. ein Notfall, vorliegen.
Die Ausstellung eines Personalausweises an eine Person ohne Wohnsitz im Inland
wirft erhebliche Sicherheitsfragen auf, da nicht verhindert werden kann, dass
der Ausweisbewerber in verschiedenen Gemeinden, ggf. sogar in
unterschiedlichen Bundesländern, Personalausweise beantragt. Zur Verhinderung
eines Missbrauchs kommt deshalb die Ausstellung eines Personalausweises nur in
Notfällen in Betracht.
Sofern im Einzelfall ein Personalausweis an einen Auslandsdeutschen
ausgestellt wird, wird als Anschrift eingetragen: "Ohne Wohnanschrift im
Inland".
Um den Anliegen von im Ausland lebenden Deutschen nach einem Personalausweis
Rechnung zu tragen, haben wir schon vor längerer Zeit das Bundesministerium
des Innern gebeten, eine Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen für
die Ausstellung von Personalausweisen analog dem Passrecht zu schaffen. Dies
soll durch eine Änderung des Gesetzes über Personalausweise, die im
Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises notwendig
ist, erfolgen.
2. die Rechtslage stellt sich aus unserer Sicht wie folgt dar:
Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund die Kompetenz, Rahmenvorschriften über das
Ausweiswesen zu erlassen. Die Länder haben die Rahmenbestimmungen des Bundes durch ihre
Landespersonalausweisgesetze ausgefüllt.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Ausweiswesen ist nun auf den Bund übergegangen. Sobald
das neue Personalausweisgesetz in Kraft tritt, sind die Regelungen
der Länder obsolet. Bis dahin gilt jedoch das baden-württembergische
Landespersonalausweisgesetz weiter.
Einige Bundesländer haben in ihren Personalausweisgesetzen Regelungen, die die Ausstellung
von Personalausweisen an Auslandsdeutsche zulassen. Wir legen das baden-württembergische
Landespersonalausweisgesetz jedoch so aus, dass Auslandsdeutsche im Regelfall keinen
Personalausweis erhalten können.
Eine andere Rechtslage ergibt sich erst dann, wenn das neue Personalausweisgesetz des Bundes
am 1.11.2010 in Kraft tritt.
Wolfgang Häfele, Innenministerium Baden-Württemberg, Referat 54
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schelb
Ordnungsamt, Einwohnermelde- und Passamt,
Fundbüro, Gewerbeamt, Soziales
Gemeinde Münstertal/Schwarzwald
Wasen 47
79244 Münstertal
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Hallo zusammen,
also im Saarland erhält man problemlos seinen Perso bei der Gemeinde, bei der man zuletzt gemeldet war...Ich hab meinen erst im Juli beantragt und hatte ihn innerhalb von 10 Tagen!
Grüße
Stini
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Hallo Saarbrücker,
das was dieser Herr schreibt ist nicht richtig. "Sie legen das so aus...".
Ich rege mich gerade wieder mal über die "netten" Beamten auf ....
Ich habe den Personalausweis in Karlsruhe **PROBLEMLOS UND OHNE DISKUSSION**** erhalten denn Du hast das RECHT als Deutscher darauf.
In Baden Würrtemberg kannst Du Dich auf das Landespersonalausweisgesetz § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 hinweisen:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c03/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987V1P1%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=2&numberofresults=2&doc.part=S&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint
und
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c17/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987pP4%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=S&doc.price=0.0¶mfromHL=true#focuspoint
Ansonsten kannst Du die lokale Presse erwähnen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen .....
Viel Glück
Michael
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das was dieser Herr schreibt ist nicht richtig. "Sie legen das so aus...".
Du hast aber schon gesehen, wer das "so" auslegt ...
Das Innenministerium ist in Stuttgart, also in Ostbaden. Wenn die echten Badener, also die in Karlsruhe, was machen, dann kann es schon sein, daß die die Badischen (Württembergischen) Gesetze besser kennen als die in der Hauptstadt.
Ich habe den Personalausweis in Karlsruhe **PROBLEMLOS UND OHNE DISKUSSION**** erhalten denn Du hast das RECHT als Deutscher darauf.
In Deiner zweiten Quellenangabe heißt es:
"(2) Hat der Ausweisbewerber keine Wohnung im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Personalausweise, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich aufhält."
Für mich klingt das ziemlich eindeutig.
Gruß, Ralf
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sagt mal,gibt es da keinen offiziele seite von der f regierung,wo steht wie die vorraussetzungen sind für die erteilung und welche sachen man benötigt
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Hier:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F15755.xhtml?&n=Etranger%20-%20Europe&l=N19804&n=Etrangers%20en%20France%20&l=N20306&n=Titres%20de%20s%C3%A9jour%20des%20%C3%A9trangers%20en%20France&l=N110&n=G%C3%A9n%C3%A9ralit%C3%A9s%20sur%20les%20demandes%20et%20remises%20de%20titres%20de%20s%C3%A9jour&l=N15752
(http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F15755.xhtml?&n=Etranger%20-%20Europe&l=N19804&n=Etrangers%20en%20France%20&l=N20306&n=Titres%20de%20s%C3%A9jour%20des%20%C3%A9trangers%20en%20France&l=N110&n=G%C3%A9n%C3%A9ralit%C3%A9s%20sur%20les%20demandes%20et%20remises%20de%20titres%20de%20s%C3%A9jour&l=N15752)
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:winkerwinker: Hallo alle zusammen.
Ihr habt hier das noch erhalten der Carte de Sejour angesprochen und dazu möchte ich nur folgendes sagen.!!!
Da ich seit ca.10 Jahren in Frankreich lebe und hier auch gearbeitet habe,wurde mir von der hiesigen Prefectur in
St. Brieuc mit geteilt das ab 2010 die carte de sejour nicht mehr als Perso. Ausweis anerkannt wird.
Draufhin wurde ich in der Deutschen Botschaft in Paris vorstellig und wollte mich dort erkundigen. Von da wurde mir
mitgeteilt, das ab 2010 neue Ausweise erstellt werden, die mit dem neuen Fingerabdruck versehen sein müssen und die werden
zur Zeit nur in der Deutschen Botschaft in Paris ausgestellt.
Walter aus der Bretagne.
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Hallo Walter,
als EU Bürger brauchst Du weder eine Carte de sejour noch einen Personalausweis.
Die Carte war halt ganz gut früher, da man nicht immer seinen Pass mitschleppen mußte. Außerdem war es das einzige französische "Papier" das man hatte.
Meine (bereits die 2.) hat noch ein paar Jahre Gültigkeit.
Gruß in die Bretagne
Ralph
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:Achtung: Guten morgen Ralph. Sorry das leuchtet mir nicht ganz ein. Du bist der Meinung das ich weder das eine noch das andere
brauche. Dann frage ich Dich welches Papier soll dann als Ausweispapier gelten.
Walter.
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Hallo Walter,
als deutsche Staatsbürger besitzt Du hoffentlich einen Pass ?? Sonst hast Du natürlich ein "kleines" Problem.
Einen Personalausweis hattest Du seither - mit Wohnsitz in Frankreich - sowieso nicht bekommen.
Gruß Ralph
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Hallo Ralph das ich einen Reisepass habe ist richtig, nur der ist schon seit etlichen Jahren abgelaufen.
Das ich als Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich keinen Französischen Ausweis bekomme liegt doch
auf der Hand. Es wird bis dato wohl darauf hinaus laufen, meinen Pass zu erneuern oder ihn wen möglich zu verlängern.
Nach der Aussage der Deutschen Botschaft in Paris, könnte ich bis heute nur in Paris den neuen machen lassen, weil
im Moment nur dort ein Gerät vorhanden ist womit die Fingerabdrücke gemacht werden können. Eventuell werden
im Jahr 2010 auch in andere Konsulate diese Dinger eingeführt. Da ich in der Bretagne wohne ist es doch eigentlich ein Unding das man
dann extra wegen des neuen Passes nach Paris fahren müsste.
Durch eine Geschichte hier in Frankreich ( Probleme mit der Führerscheinumschreibung ) werde ich mich bei der zuständigen Abteilung der Europäischen Kommision darüber genau Informieren.
Gruss
Walter.
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also nur zu eurer info:
habe heute mit der prefektür in hagenau bezüglich der carte de sejour telefoniert weil ich sie auch haben wollte und sie wird für EU bürger nicht mehr ausgestellt
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Zum Thema: Ihr könnt am letzten wohnort in DE einen Personalausweis beantragen.... Und den reisepass verlängern ist doch kein problem....
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Zum Thema: Ihr könnt am letzten wohnort in DE einen Personalausweis beantragen.... Und den reisepass verlängern ist doch kein problem....
Ist ja schon richtig - aber es war / ist schon gut auch ein französisches Ausweisdokument zu haben.
Da hab ich ja Glück gehabt, meine Carte de sejour läuft noch 8 Jahre.....
Ralph
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Nun, meine ist seit 5 Jahren abgelaufen... und ich bekam keine neue.....
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Okay diese Thema ist ja schon vor längerer Zeit behandelt worden und doch noch eine Anmerkung dazu.
Anscheinend ist es wie überall das gleich Problem mit den Behörden, den auch hier weis die Linke Hand nicht was die Rechte tut.
Soll heisen, das mir bei unserer hiesigen Prefectur gesagt wurde das nur jemand eine Cart de Sejour benötigt der hier in Frankreich
Arbeiten will. Ebenso hatte ich ja in meinem letzten Artikel darüber gesprochen worauf es in der nächsten Zeit also in 2010 hinaus läuft.
:eijoo: Aber was solls, wir werden es dann ja erfahren.
Also in diesem Sinne, allen ein schönes Wochenende und Gruss aus der Bretagne.
:pfeif: Walter
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Hallo Dobifan,
wenn du den ganzen Thread liest, wirst du sehen, dass es
doch ein Problem gibt als Deutscher in F einen Perso an deinem letzten Wohnsitz
in D zu beantragen. (Ach Gott, was für ein Satz)
Siehe das Beispiel von BaWü.
Gruß
der Saarbrücker