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Autor Thema: carte de sejour noch erhältlich?  (Gelesen 12256 mal)

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Offline cogee

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carte de sejour noch erhältlich?
« am: 31. Juli 2009, 20:12:02 »
hallo,
habe hier im forum schon einiges über die carte de sejour gelesen,aber anscheinend liegt es im ermessen der behörden diese auszustellen ( oder auch nicht )...gibt es sie noch für deutsche,und wenn ja,welche papiere werden für die beantragung benötigt?

Offline Ralph

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #1 am: 31. Juli 2009, 21:48:49 »
Hallo,

wir haben unsere 2. vor ca. 2 Jahren bekommen - beantragt bei unserer Mairie. Soweit ich mich erinnern kann mußt Du den Pass vorlegen und die Geburtsurkunde + Bilder.
Frag mal bei Deiner Mairie nach.


Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline cogee

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #2 am: 27. August 2009, 19:05:13 »
hab ich
seit mai gibt es die carte de sejour leider nur noch bei der sous-prefektür bzw prefektür,die meinten aber auch da ich aus D brauche ich nix,da ich bei der mairie eingeschrieben sei und das in F völlig ausreiche

dann muss ich wohl nach haguenau,habe im internet leider keine infos gefunden welche papiere man braucht,also du meinst pass+bilder+geburtsurkunde müsste reichen,oder hat jemand andere erfahrungen gemacht

Offline saphir99

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #3 am: 28. August 2009, 07:36:39 »
bei uns wollten die noch die drei letzten Gehaltsabrechnungen, das ist für mich ein Grund dieses Teil nicht mehr zu beantragen.

Warum möchtest Du die Carte de sejour benatragen? Welchen Vorteil versprichst Du Dir?

Meiner Erfahrung akzeptieren die Behörden die Karte sowiso nicht und wollen immer noch die Strom Wasser Rechnung etc. Ich habe einen deutschen Personalausweis(für deutsche Bürger im Ausland)  sowie den Reisepass.

LG
Michael

Offline Saarbrücker

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #4 am: 28. August 2009, 08:13:36 »
Hi saphir99,

was ist ein deutscher Personalausweis für deutsche im Ausland.
Wie,wo bekommt man/frau so ein Teil und für wieviel euronen?

gruß

Saarbrücker

Offline saphir99

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #5 am: 28. August 2009, 08:19:52 »
Hallo saarbrücker

man kann ihn nur dort beantragen wo man zuletzt gemeldet war denn es werden Daten vom letzten Perso benötigt.

Preis 8 Euro pro Ausweis.

Vielleicht hilft es Jemand:  Maske im Computer ausfüllen mit "T58" und Kennzeichen "U4" bei der Behörde für den Perso OHNE Wohnsitz in Deutschland.

1 x Lichtbild
1 x Stammbuch
1 x alter Perso oder Reisepass.

Als Adresse steht im Perso "nicht Wohnhaft im Inland" drinnen.

Viel Glück

LG
Michael

Offline Saarbrücker

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #6 am: 28. August 2009, 08:30:22 »
 :smily:

Danke..

Offline Saarbrücker

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #7 am: 01. September 2009, 16:47:32 »
Hallo Saphir99,

so einfach ist es mit dem Perso für Auslandsdeutsche doch nichtjavascript:void(0);, anbei Auszug des Innenministerium von Baden-Württemberg:
(Vielleicht regelt Rheinland/Pfalz und Saarland anders)

Sehr geehrter Herr Krauß,

zu Personalausweise an „Auslandsdeutsche“ gab es vom IM B.-W. folgende Stellungnahme:

 

1. zur Ausstellung von Personalausweisen an "Auslandsdeutsche" vertreten wir

folgende Auffassung:

Auslandsdeutsche unterliegen nicht der Personalausweispflicht; einen

Personalausweis können sie deshalb im Regelfall nicht erhalten. Der

Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Landespersonalausweisgesetz (LPAuswG)

beschränkt sich nach seinem Zweck auf Personen, die das 16. Lebensjahr noch

nicht vollendet haben. Inzwischen ist § 1 Abs. 3 LPAuswG durch eine

bundesrechtliche Regelung überflüssig geworden. Vor diesem Hintergrund kommt

die Anwendung des § 1 Abs. 3 LPAuswG auf Auslandsdeutsche nur in Betracht,

wenn besondere Gründe, z.B. ein Notfall, vorliegen.

Die Ausstellung eines Personalausweises an eine Person ohne Wohnsitz im Inland

wirft erhebliche Sicherheitsfragen auf, da nicht verhindert werden kann, dass

der Ausweisbewerber in verschiedenen Gemeinden, ggf. sogar in

unterschiedlichen Bundesländern, Personalausweise beantragt. Zur Verhinderung

eines Missbrauchs kommt deshalb die Ausstellung eines Personalausweises nur in

Notfällen in Betracht.

Sofern im Einzelfall ein Personalausweis an einen Auslandsdeutschen

ausgestellt wird, wird als Anschrift eingetragen: "Ohne Wohnanschrift im

Inland".

Um den Anliegen von im Ausland lebenden Deutschen nach einem Personalausweis

Rechnung zu tragen, haben wir schon vor längerer Zeit das Bundesministerium

des Innern gebeten, eine Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen für

die Ausstellung von Personalausweisen analog dem Passrecht zu schaffen. Dies

soll durch eine Änderung des Gesetzes über Personalausweise, die im

Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises notwendig

ist, erfolgen.

 

2. die Rechtslage stellt sich aus unserer Sicht wie folgt dar:

Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund die Kompetenz, Rahmenvorschriften über das

Ausweiswesen zu erlassen. Die Länder haben die Rahmenbestimmungen des Bundes durch ihre

Landespersonalausweisgesetze ausgefüllt.

Die Gesetzgebungskompetenz für das Ausweiswesen ist nun auf den Bund übergegangen. Sobald

das neue Personalausweisgesetz in Kraft tritt, sind die Regelungen

der Länder obsolet. Bis dahin gilt jedoch das baden-württembergische

Landespersonalausweisgesetz weiter.

Einige Bundesländer haben in ihren Personalausweisgesetzen Regelungen, die die Ausstellung

von Personalausweisen an Auslandsdeutsche zulassen. Wir legen das baden-württembergische

Landespersonalausweisgesetz jedoch so aus, dass Auslandsdeutsche im Regelfall keinen

Personalausweis erhalten können.

Eine andere Rechtslage ergibt sich erst dann, wenn das neue Personalausweisgesetz des Bundes

am 1.11.2010 in Kraft tritt.

Wolfgang Häfele, Innenministerium Baden-Württemberg, Referat 54

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schelb

Ordnungsamt, Einwohnermelde- und Passamt,

Fundbüro, Gewerbeamt, Soziales

 

Gemeinde Münstertal/Schwarzwald

Wasen 47

79244 Münstertal


Offline Stini

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #8 am: 01. September 2009, 18:18:32 »
Hallo zusammen,

also im Saarland erhält man problemlos seinen Perso bei der Gemeinde, bei der man zuletzt gemeldet war...Ich hab meinen erst im Juli beantragt und hatte ihn innerhalb von 10 Tagen!

Grüße

Stini

Offline saphir99

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #9 am: 02. September 2009, 08:43:33 »
Hallo Saarbrücker,

das was dieser Herr schreibt ist nicht richtig. "Sie legen das so aus...".

Ich rege mich gerade wieder mal über die "netten" Beamten auf ....

Ich habe den Personalausweis in Karlsruhe **PROBLEMLOS UND OHNE DISKUSSION****  erhalten denn Du hast das RECHT als Deutscher darauf.

In Baden Würrtemberg kannst Du Dich auf das Landespersonalausweisgesetz   § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 2 hinweisen:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c03/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987V1P1%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=2&numberofresults=2&doc.part=S&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint

und

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/c17/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-PersAuswGBW1987pP4%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=S&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint

Ansonsten kannst Du die lokale Presse erwähnen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen .....

Viel Glück

Michael

Offline Ralf K.

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #10 am: 02. September 2009, 15:11:42 »
das was dieser Herr schreibt ist nicht richtig. "Sie legen das so aus...".
Du hast aber schon gesehen, wer das "so" auslegt ...
Das Innenministerium ist in Stuttgart, also in Ostbaden. Wenn die echten Badener, also die in Karlsruhe, was machen, dann kann es schon sein, daß die die Badischen (Württembergischen) Gesetze besser kennen als die in der Hauptstadt.

Ich habe den Personalausweis in Karlsruhe **PROBLEMLOS UND OHNE DISKUSSION****  erhalten denn Du hast das RECHT als Deutscher darauf.
In Deiner zweiten Quellenangabe heißt es:
"(2) Hat der Ausweisbewerber keine Wohnung im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Personalausweise, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich aufhält."

Für mich klingt das ziemlich eindeutig.

Gruß, Ralf

Offline cogee

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #11 am: 15. September 2009, 07:38:49 »
sagt mal,gibt es da keinen offiziele seite von der f regierung,wo steht wie die vorraussetzungen sind für die erteilung und welche sachen man benötigt


Bréhat

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #13 am: 15. September 2009, 16:20:37 »
 :winkerwinker: Hallo alle zusammen.
Ihr habt hier das noch erhalten der Carte de Sejour angesprochen und dazu möchte ich nur folgendes sagen.!!!
Da ich seit ca.10 Jahren in Frankreich lebe und hier auch gearbeitet habe,wurde mir von der hiesigen Prefectur in
St. Brieuc mit geteilt das ab 2010 die carte de sejour nicht mehr als Perso. Ausweis anerkannt wird.
Draufhin wurde ich in der Deutschen Botschaft in Paris vorstellig und wollte mich dort erkundigen. Von da wurde mir
mitgeteilt, das ab 2010 neue Ausweise erstellt werden, die mit dem neuen Fingerabdruck versehen sein müssen und die werden
zur Zeit nur in der Deutschen Botschaft in Paris ausgestellt.
Walter aus der Bretagne.

Offline Ralph

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Re: carte de sejour noch erhältlich?
« Antwort #14 am: 15. September 2009, 17:13:29 »
Hallo Walter,

als EU Bürger brauchst Du weder eine Carte de sejour noch einen Personalausweis.
Die Carte war halt ganz gut früher, da man nicht immer seinen Pass mitschleppen mußte. Außerdem war es das einzige französische "Papier" das man hatte.
Meine (bereits die 2.) hat noch ein paar Jahre Gültigkeit.

Gruß in die Bretagne
Ralph
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