Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Bremser am 21. Juli 2007, 18:22:18

Titel: Bezüglich 45Tage-Regelung
Beitrag von: Bremser am 21. Juli 2007, 18:22:18
Frage:

Wie wird eigentlich überprüft ob und wie oft man (Bei angegebenen Wohnsitz in Frankreich) in Deutschlad übernachtet hat ?

Beispiel:
Ich miete mir ne kleine Wohnung auf dem Dachboden eines Arbeitskollegen, gebe meinen Wohnsitz in Frankreich an und schlafe (und wohne) mehr oder weniger bei den Eltern weils mir dort besser gefällt oder weils näher zur Arbeit ist oder wieso auch immer...

Klar will das deutsche Finanzamt nur mein bestes, aber da wird sich wohl kaum jemand morgens um 6 Uhr vor die Tür meiner Eltern stellen um zu sehen wann ich da aus dem Haus gehe.