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Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Nicolina am 23. Juli 2011, 17:06:45

Titel: Betriebliche Altersvorsorge - Erfahrungen?
Beitrag von: Nicolina am 23. Juli 2011, 17:06:45
Hallo ihr Leute da draußen,

ich habe über meinen deutschen Arbeitgeber die Möglichkeit, betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, bei Wohnsitz in D wirkt sich das steuermindernd aus, da das Bruttogehalt um den Betrag der Vorsorge gekürzt wird und dann davon erst die Sozialversicherung abgezogen wird. Der Vorsorgebetrag fließt so unversteuert in die Geldanlage (bis auf eine kleine  Pauschalsteuer).
Hat jemand Erfahrung, wie sich betriebliche Altersvorsorge bei der französischen Steuererklärung auswirkt?
Es wird ja - vereinfacht gesagt - die Steuer aufs Nettoeinkommen gerechnet (nach den Grenzgängervorschriften), also wär die betriebliche Altervorsorge weiterhin interessant.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

Viele Grüße
Nicolina
Titel: Re: Betriebliche Altersvorsorge - Erfahrungen?
Beitrag von: Gabrielle am 24. Juli 2011, 13:39:54
Hallo Nicolina,

das Alterseinkünftegesetz regelt seit dem 1.1.2005 die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vollkommen neu (Rentenbesteuerung). Alterseinkünfte werden jetzt nachgelagert besteuert. Das heißt: Altersvorsorgeaufwendungen mindern in der Erwerbsphase (Berufsleben) die Steuerbelastung. Werden die darauf beruhenden Rentenleistungen im Alter ausgezahlt, so sind diese Einnahmen (Rentenzahlungen) abzüglich der dann geltenden Freibeträge in der Auszahlungsphase der Besteuerung zu unterwerfen (so genannte Rentenbesteuerung).

Der Wechsel in der Besteuerung von Renten (Alterseinkünften) erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2040, weil bisher nicht alle Altersvorsorgeaufwendungen voll steuerlich geltend gemacht werden konnten. So wird ab 2005 ein immer größer werdender Teil der Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer befreit und entsprechend der Besteuerungsanteil der darauf beruhenden Renten bei Bezug im Alter erhöht.

Bei der französischen Steuererklärung werden LEIDER private Vorsorgeaufwendungen für Deutschland - also, wenn die betriebliche Altersvorsorge bei einem deutschen Anbieter eingezahlt wird - NICHT berücksichtigt. Würde diese Altersvorsorge aber bei einem französischen Anbieter eingezahlt, dann kann sie steuerlich in Frankreich geltend gemacht werden!

Es gibt allerdings noch ein paar „Kleinigkeiten“ zu berücksichtigen. Gehst du mal in Rente und erhältst überwiegend (zu 90%) deine gesetzliche Rente aus Deutschland (vermute ich, da du wahrscheinlich nicht in Frankreich arbeitest, respektive, da gearbeitet hast), dann versteuerst du, wenn du dann immer noch wohnhaft in Frankreich bist - deine gesetzliche Rente in Deutschland UND Frankreich. Deine Rentenzahlungen aus einer betrieblichen Rentenkasse (aus und in Deutschland), versteuerst du aber AUCH - und dies ab dem 1-ten Euro - ausschließlich in Frankreich (+ anfallende Sozialabgaben).

Also, „ich“ würde darauf verzichten und mir eine andere Form der Anlage überlegen. Können wir gerne mal darüber sprechen - liebe Grüße Gabrielle.
Titel: Re: Betriebliche Altersvorsorge - Erfahrungen?
Beitrag von: Nicolina am 24. Juli 2011, 17:38:50
Hallo Gabrielle,

na, sehr gern!   =D Das Thema ist mir sehr wichtig.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Liebe Grüße
Nicolina
Titel: Re: Betriebliche Altersvorsorge - Erfahrungen?
Beitrag von: Suny01 am 01. Dezember 2011, 17:28:30
hallo,
mich interessiert das Thema auch,wäre Euch sehr dankbar für weitere Tipps.
Gruß aus Stiring Wendel