Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Berechnung Kindesunterhalt D/F  (Gelesen 9982 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Guest

  • Gast
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« am: 08. Februar 2006, 16:16:08 »
Hallo,

bin auf der Infosuche und habe dabei dieses Forum gefunden ;-)

Doch zu meiner eigentlichen Frage:

Deutscher Vater lebt in F, arbeitet in D - also, Grenzgänger.
Deutsche Mutter ist mit den Kindern zurück nach D.

Wie errechnet sich nun die Höhe des Unterhaltes für die Kids? Wird der Nettobetrag nach Abzug der franz. EkSt genommen oder wird das deutsche Steuerrecht zu Grunde gelegt? Wäre dann Steuerklasse I.


Wir sind für jeden Hinweis dankbar!!!


Lieben Gruß

Nicole

Ps. Der Vater will sich NICHT um die Alimente drücken, zahlt jeden Monat pünktlich! Er hat jedoch viele Schulden seiner Frau übernommen und lebt wegen den Abzahlungen seit Jahren unter dem Existenzminimum... eine Erhöhung der Ali., wie die Ex das nun durchsetzen will, wird ihn seine Existenz kosten und in die Inso treiben.

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #1 am: 08. Februar 2006, 17:49:00 »
Hi Nicole,

habe hier leider gar keine Erfahrung oder Wissen.

Aus dem pers. Gefühl heraus würde ich sagen, es gilt zwar deutsches Unterhaltsrecht aber zur Berechnung wird das höhere franz. Netto herangezogen.

Ist aber wie gesagt meine persönliche Meinung.

Hier der Link zur Euroinfo in Kehl. Die müssten dir weiterhelfen können.
Bei leichten Fragen antworten die schnell und unkompliziert, kostet auch nichts, je nachdem erstellen die aber auch ganze Schriftstücke, die aber auch justiziabel sind und dann kostets etwas, ist aber im grünen Bereich und es sind echt nette Leute.

www.euroinfo-kehl.com

Saluet
Uwe

Offline Marco

  • Administrator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.226
    • Profil anzeigen
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #2 am: 09. Februar 2006, 00:14:09 »
Hallo Nicole,

Zitat von: Nicole
Deutscher Vater lebt in F, arbeitet in D - also, Grenzgänger.
Deutsche Mutter ist mit den Kindern zurück nach D.

Wie errechnet sich nun die Höhe des Unterhaltes für die Kids? Wird der Nettobetrag nach Abzug der franz. EkSt genommen oder wird das deutsche Steuerrecht zu Grunde gelegt? Wäre dann Steuerklasse I.
Das was Uwe oben schrieb klingt für mich ziemlich nachvollziehbar. Letztendlich kann das wohl nur ein deutscher Anwalt beantworten.

Zitat von: Nicole
eine Erhöhung der Ali., wie die Ex das nun durchsetzen will, wird ihn seine Existenz kosten und in die Inso treiben.
In Frankreich *kann* man übrigens innerhalb von 2 Jahren durch eine Insolvenz durchkommen. Da gibts bereits einen regelrechten Insolvenztourismus aus Deutschland. Allerdings sollte man hier vorsichtig sein, oft zahlt man dafür eine recht anschauliche Summe an den "Vermittler". Wie lange eine Insolvenz dauert hängt dabei aber von mehreren Faktoren ab und kann auch ein paar Jahre mehr dauern. Allerdings habe ich auch schon von Leuten gelesen, die es in unter 2 Jahren geschafft haben sollen.

Viele Grüße,
Marco

Guest

  • Gast
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #3 am: 09. Februar 2006, 00:53:37 »
Erst mal herzlichen Dank für Eure Antworten!


Der Weg zu einem Anwalt wird wohl nicht erspart bleiben ;-(


Wirklich Hoffnung haben wir nicht. Die Ex besteht auf Erhöhung trotz IHRER Schulden. Wird der franz. Nettolohn zur Berechnung genommen, dann geht alles den Bach runter........ unser Haus steht auf dem Spiel, ist dann nicht mehr zu halten.


Sollte es so enden, dann werden wir auf jeden Fall wieder nach Deutschland umziehen. Dann sind die Alimente um 56 Euro/Monat geringer als jetzt ohne Erhöhung. Die "Dame" weiß das, aber das ist ihr leider sowas von egal. Wäre es nicht so traurig, könnte man über diese paradoxe Sache lachen.....


Ich wünsch Euch eine gute Nacht


Nicole

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #4 am: 09. Februar 2006, 09:23:14 »
Hallo Nicole

Du hast geschrieben.



--Der Weg zu einem Anwalt wird wohl nicht erspart bleiben ;-(--

Das sehe ich auch so. Bedenke dabei dabei bitte das sich um Rechtsprechung zweier Länder handelt.
Nimm also nicht jeden Anwalt. Ruf bitte bei Euroinfo an, erkläre dein Problem und laß dir einen Anwalt der sich mit grenzüberschreitendem Recht auskennt nennen.


--unser Haus steht auf dem Spiel--

Ich denke das ist so gemeint, das das Haus verkauft werden müsse. So einfach geht das meiner Meinung nach nicht, ich denke mir das derzeit noch die Finanzierung am laufen ist. Jetzt kommts auf den Verkaufswet des Hauses und die Restschuld bei der Bank an. Laut franz. Gesetz ist es meines Wissens so das man ein Haus erst verkaufen darf wenn die Restschuld durch den Verkauf 100%ig getilgt ist.
Bitte dran denken und informieren.


--Er hat jedoch viele Schulden seiner Frau übernommen--

Hier stelle ich die Frage in welcher Rechtsform die Übernahme erfolgte. Ich will hier kein böses Blut erzeugen aber wenn wie es sich darstellt von beiden Parteien eine totz Darlegung der Probleme der anderen Partei auf ihr Recht beharrt, dann hat die erste Partei auch das Recht seine Verpflichtungen zu überprüfen.


Ich wünsch euch viel Glück und vielleicht kommts doch noch zur gütlichen Einigung, was bestimmt für beide das beste wäre.

Es wäre nett wenn du uns informieren würdest wie es grundlegend weitergeht.

Gruß
Uwe

Guest

  • Gast
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #5 am: 10. Februar 2006, 10:52:03 »
Hallo,

kurz zur Erklärung:
Wir denken nicht über den Verkauf unseres Hauses nach, sondern können im schlimmsten Fall die Raten nicht mehr zahlen! Ob wir verkaufen dürften ist dabei so ziemlich egal, da wohl kaum von jetzt auf gleich ein Käufer zu finden wäre. Müßte ja wirklich gaaanz schnell innerhalb von einigen Wochen geregelt und umgeschrieben sein........ eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit :-(


Mit vielen Schulden sind zum Zeitpunkt der Scheidung 73.000 Euro (incl. Gebühren, Mahnkosten usw.)gemeint. Die Dame lebte damals schon seit vielen Jahren mit anderen Männern (ja, es gibt einige Papas!) zusammen, kaufte was ihr gefiel, mal hier mal da und natürlich alles auf Raten! Es sind tatsächlich nur ihre Schulden, die aber als eheprägend zählen. Um diesen Berg zu tragen mußten wir die Hypothek auf unser Haus wieder erhöhen. Mehr Alimente bedeutet nun, er könnte seinen Ratenanteil nicht mehr voll bezahlen. Mir jedoch fehlt das Geld um sein Minus auszugleichen...


Mein Lg hat das übernommen um seine Ex endgültig los zu werden. Er wollte für seine Kids ein gutes Leben und keine Streitigkeiten, die auf ihrem Rücken gelandet wären. Überhaupt war es unser Fehler, die Kids aus allem raus zu halten. Hat nie wirklich funktioniert, denn die Gegenseite hat sie als Waffe benutzt.... seit Jahren!

Nun sieht es so aus, dass diesmal nicht nur wir die Probleme haben. Nee, diesmal hängen auch die Kids und die Großeltern von väterlicher Seite mit drin. Es geht nicht nur um unsere Existenz, sondern auch um die Zukunft der Kinder  ;-((


Gruß

Nicole

Guest

  • Gast
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #6 am: 23. Februar 2006, 13:29:02 »
Hallo,

heute mal einige Infos.... ;-)

Lebt ein Barpflichtiger im Ausland, kann zur Berechnung des Unterhaltes nicht nur der Nettolohn und die Düsseldorfer Tabelle genommen werden. Die Kaufkraft, die nun mal nicht in allen Ländern gleich ist, muß dabei ebenfalls berücksichtigt werden! Bei Grenzgängern wird diese gerne vergessen.... "Netter" Versuch, der sogar meist zum Erfolg führt, da vielen Vätern das Geld für den Anwalt fehlt. Kostenlose Beratungsstellen gibt es leider nicht.

Eheprägende Schulden sind unter Umständen auch beim Kindesunterhalt anrechenbar!

Zwar müssen Barpflichtige ihr gesamtes Vermögen für den Unterhalt einsetzen, aber wird dadurch ein Hausverkauf notwendig oder besteht das Risiko der Zwangsversteigerung, so ist das als unzumutbare Härte zu werten. Papa hat gute Chancen, wenn er denn richtig informiert ist.



In unserem Fall:
- Hausverkauf scheidet aus, da Papa dann ohnehin gezwungen wäre nach D zu ziehen. Mit Steuerklasse 1 würde der Unterhalt sinken, was nicht zum Wohle der Kids sein kann.
- Die Schulden sind voll anrechenbar! (nachweislich strafbarer Betrug!)
- Mama verletzt seit vielen Jahren ihre Betreuungs- und Aufsichtspflichten. (nachweislich!)
- Die Kids werden Papa seit Jahren durch Lügen (nachweislich!) entzogen.

Im Moment müssen wir abwarten wie "Mama" entscheidet. Sollte sie nicht zur Vernunft kommen, werden wir einen Anwalt mit der Angelegenheit beauftragen. Es käme dabei alles zur Sprache, auch ihr Betrug.


Wir sehen unserer Zukunft nun wieder etwas gelassener entgegen. Wird zwar noch einige nervige Gespräche geben, aber noch hoffen wir die Sache ohne Anwalt erledigen zu können.


Lieben Gruß und viel Erfolg für alle Väter


Nicole

Offline Uwe

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 144
    • Profil anzeigen
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #7 am: 23. Februar 2006, 22:29:40 »
Wow Nicole,

da wart ihr aber fleisig mit euren Recherchen, das mit der Kaufkraft klingt logisch aber damuß man erstmal drauf kommen.

Wo habt ihr die Infos her aus dem Netz oder einer Rechtsberatung?

Also kann mann sagen das es nicht mehr ganz so dramatisch aussieht.
Zur "Gratulation" ist es wohl zu früh (sofern man bei solchen Sachen  überhaupt gratulieren kann?)

Aber ich wünsche euch viel Glück

Salut
Uwe

Guest

  • Gast
Berechnung Kindesunterhalt D/F
« Antwort #8 am: 24. Februar 2006, 01:16:15 »
Hallo Uwe,

danke für den Glückwunsch! Und vielleicht kann dieser Beitrag irgendwann mal einem anderen Papi nützen ;-)

Ja, unsere Recherchen haben sehr viel Zeit gekostet. Ich habe fast 2 Wochen jede freie Minute am Pc verbracht und das Inet durchwühlt. War eine mühsame Suche, sehr viele Seiten und überall nur "Bruchstücke" zu finden.....

Mit diesem kleinen Vorwissen haben wir dann an der Stelle angefragt, die normalerweise nur für Mütter bzw. Kids zuständig ist und Väter NICHT beraten. Wir hatten Glück, denn auf der anderen Seite saß ein Mann..... so kamen wir kostenlos zu Insiderwissen. Wir bekamen den Rat die Sache in einem Gespräch zu klären, dabei auf die Risiken für Madame zu verweisen und falls sie keine Ruhe gibt und zum Jugendamt rennt, sofort einen Anwalt zu beauftragen. Werden wir tun  ;-)

Das Thema Kaufkraft wird gerne verschwiegen. Nicht nur wenn es darum geht, dass der Barpflichtige seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, sondern auch wenn er für einige Wochen z.B. auf Montage im Ausland ist. Die Tagesauslöse bzw. Spesen werden beim Unterhalt meist mitberechnet. Konkret kann bis zu 1/3 für den Unterhalt verlangt werden. Es ist dabei nicht relevant, dass das Geld für die Mehrkosten gezahlt wird und Papa tatsächlich nach Abzug der Restaurantrechnungen kaum etwas oder sogar nichts davon bleibt. Aber: auch da muß die Kaufkraft umgerechnet werden! Richtig kompliziert wird es bei einer Fremdwährung...... deshalb ist vergessen einfacher und weniger arbeitsintensiv ..... Papa muß zahlen.... Mama kassiert.

Inzwischen haben wir auch mit einem Anwalt gesprochen. Sollten die Alimente tatsächlich erhöht werden, würden die eheprägenden Schulden zur Sprache kommen. Dann muß nachgewiesen werden wodurch die Schulden entstanden sind, damit sie uns angerechnet werden. D. h. der Betrug kommt ganz offiziell ans Licht und ...... *hüstel*

Zur Zeit wissen wir nicht was die Zukunft uns bringt. Wir rechnen noch mit viel Streß und haben uns auch schon, für den schlimmsten Fall, auf einen Rechtsstreit eingestellt. Allerdings sind wir fest entschlossen die Sache nun endgültig zu klären. Irgendwann ist genug und den Streß im Juli 07, wenn die DT wieder geändert wird, wollen wir uns nicht nochmal antun.

Schlimm ist es eben für die Kids. Bisher kannten sie nur eine Seite und haben erst jetzt nach vielen Jahren die andere Seite mitbekommen...... doch leider ließ sich das nicht länger vermeiden. *heul*


Ich wünsche allen "Franzosen" eine gute Nacht


Nicole


Ps: Bin keine böse Stiefmutter, sondern war selbst viele Jahre alleinerziehende Mutter. Kann also die Situation sehr gut von beiden Seiten beurteilen. Wir hatten einfache Kostenteilung für Klamotten, Bücher und Klassenfahrten. Meine Tochter behielt beide Eltern und durfte "wandern". Hat super funktioniert  ;-))