Hallo!
Da ich meine Autos eigentlich immer so lange fahre, bis sie (fast) zusammenbrechen, und daher, wenn überhaupt, diese als "zum Ausschlachten" oder "für Bastler" verkaufe, wollte ich mal fragen, ob so etwas auch in F möglich ist, oder ob man da die gleichen rechtlichen Risiken hat. Kann man keinen Vertrag erstellen, wo der Käufer den Zustand des Fahrzeugs anerkennt?
Gruß Mathis