Hallo,
Wir sind ebenfalls Grenzgänger (wohnen in F, arbeiten in D)....
Mein Mann ist Beamter und zu 100% in D steuerpflichtig, ich arbeite in Teilzeit als Angestellte und bezahle meine
Steuern in F.
Es ist zwar noch etwas Zeit, aber wie wäre es wenn unser Kind in Deutschland in die Schule gehen würde...
1. Ist es eigentlich möglich unser Kind (mit Wohnsitz F) in D auf eine Grundschule gehen zu lassen?
2. Falls ja, müßten wir dann auch in D Schulgeld zahlen obwohl mein Mann in D voll versteuert wird....?
3. Kann es evtl. in Frankreich Probleme geben wenn unser Kind nicht dort der schulpflicht nachkommt...?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe bzw. Infos....
onjaanja