Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Uwe am 16. Juli 2007, 20:44:16
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Hi,
bräuchte mal einen der sich im französischen Pferde.. äh Autohandel auskennt.
Bin gerade dabei mir ein neues Auto zu suchen. Das Objekt meiner Begierde steht in Paris und ich stehe derzeit mit dem jetzigen Besitzer nur in E-Mail Contact. Außer dem üblichen Bla Bla wie gut das Auto ist meint er das er auch das
-certificate de non gage- habe.
Noch nie gehört. Was bedeudet das? Ich habe zwar eine Vermutung das damit bescheinigt wird daß das Fahrzeug frei von (finaziellen) Belastungen ist. Kann das sein oder bin ich da auf dem Holzweg.
Besten dank für die Antwort im vorraus
Uwe
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Danke Pit für die absolut kompetente Antwort.
Ist mir ja peinlich aber ich musste jetzt 4 Jahre hier wohnen um das zu erfahren.
Das bedeudet doch das ich wenn ich ein Fahrzeug verkaufe selbst diese certificat haben muß? Oder.
Gibts einen Unterschied zwischen Privatleuten und Händlern?
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alles verstanden ?
Jau ich denke schon
Merci bien
Uwe
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.... den jede Arbeit an diesem Auto muss von dir oder einer Fachkraft die du beauftragst vorher geprüft und bestätigt werden
Das hab ich nicht verstanden Pit. Was meinst Du damit?
A+
khmer
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Hi Pit,
Mach' den Leuten nicht so viel Angst. Das hört sich ja fast so an, als müsste man beim Autoverkauf mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen.
Ich denke mal, dass bei einem alten Auto niemand klagen wird und bei neueren regelmässige Inspektionen ausreichender Nachweis gegen einen "vice caché" (versteckter Fehler) sind.
Gruss, Dieter
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Hallo Pit,
danke für die Info, ist immer gut zu wissen, was alles passieren kann!
Es heißt ja nicht, dass jeder klagen wird, aber ich finde es schon gut, wenn man darauf hingewiesen wird,
was u.u. passieren kann :police:
Ich habe zur "carte de non gage" auch noch eine Frage ???
Ist das so eine Art Fahrzeugbrief?
In F gibt es ja kein Fahrzeugbrief, kann das sein?
Gruß
Antonino :angel:
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Hallo!
Da ich meine Autos eigentlich immer so lange fahre, bis sie (fast) zusammenbrechen, und daher, wenn überhaupt, diese als "zum Ausschlachten" oder "für Bastler" verkaufe, wollte ich mal fragen, ob so etwas auch in F möglich ist, oder ob man da die gleichen rechtlichen Risiken hat. Kann man keinen Vertrag erstellen, wo der Käufer den Zustand des Fahrzeugs anerkennt?
Gruß Mathis
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Das würde mich jetzt auch interessieren, ob man rechtl. Gesehen einen Vertrag machen kann, wie
in D "Gekauft wie gesehen" was ja bei Privatverkauf üblich ist.
Weil ich auch vorhabe, mir ein neues Auto zu kaufen und meinen zu verkaufen...
Damit ich vorab schon mal weiß, auf was ich achten muss und was alles auf mich zu kommt ???
Gruß
Antonino
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Hallo Pit,
d.h. die carte grise ist also ein Fahrzeugbrief...
ich dachte das wäre ein Fahrzeugschein...
Bin ja erst 1 Jahr in F und muss noch einiges lernen :lol:
Gruß
Antonino
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konnte ich mir schon denken....
Danke für die Info
Gruß
Antonino