Grenzgaenger Forum

Autor Thema: ärger mit kündigung  (Gelesen 4664 mal)

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Offline milasu

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ärger mit kündigung
« am: 27. Dezember 2009, 07:56:30 »
hallo, bin etwas ratlos zur zeit, vielleicht finde ich hier einen rat, also ich habe meine 2  zimmer whg in forbach fristgerecht gekündigt, ausgezogen und dann die whg übergabe  mit dem immobüro gemacht,dieselbe dame die mir die whg vor 3 jahren übergab. die whg war ausser ein paar schrammen an der mauer und paar löcher in der wand von nägeln in ordnungsgemässen zustand. es handelt sich um eine whg in älterem zustand wo von anfang an auch die lackierung der badewann schön porös war, und fenster undicht und badezimmer mit amaturen aus dem letzten jahrhundert.
 da ich kaum französich sprechen konnte ich nicht genau nachvollziehen was die dame von immo kirsch da auf den zettel  der übergabe schrieb, ich zog nach österreich, so nun kriege ich eine rechnung abzüglich der 500 euro kaution , ich müsse noch 800 euro nachzahlen an reperatur, finde das absolut ungerechtfertigt und frage was kann ich tun ,  das werd ich auf keinen fall zahlen , hoffe auf einen tip , vielen dank , lg milasu

Offline Dori

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Re: ärger mit kündigung
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2009, 13:08:54 »
Hab noch einige Fragen:
waren bei der Wohnungsübergabe vor drei Jahren noch Zeugen dabei?
Hast du im Übersetzungsprogramm mal eingegeben was die gute Dame damals aufschrieb?
Hast du Fotos damals und heute gemacht?

Viele Grüße Dori

Offline sapperlot

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Re: ärger mit kündigung
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2009, 13:28:49 »
Was du tun kannst? Ehrlichgesagt nicht mehr viel milasu

Wenn Mieter/Vermieter sich beim Auszug nicht einig werden können, kann man immer einen PV von einem Huissier angfertigen lassen und das notfalls vor Gericht austragen. Wenn man allerdings etwas unterschreibt und darin irgendwas anerkennt, ist es zu spät. Man kann natürlich vor Gericht ziehen, von wegen daß man das nicht verstanden hat, der Spaß kostet aber ein Haufen Geld und mag vielleicht auch klappen,  aber man kann genausogut auch baden gehen und sich vorhalten lassen müssen, daß man als erwachsener Mensch nix unterschreibt,wenn man es nicht versteht. (Ob sich der Aufwand und das Risiko  lohnt?) Und am Ende ist immer noch nix darüber entschieden, für welche der "Schäden" du aufkommen mußt)

Und zu den Schäden:
Problem für den Mieter ist halt meistens, daß beim Einzug alle Fehler wirklich penibelst genau aufgeschrieben werden sollten (État des Lieux). Leider wird da in der vorfreude auf die Wohnung meist geschlampt und nachher beim Auszug kann man als Mieter dann nimmer beweisen kann, das die Macken nicht von einem stammen. Ist am Ende in F fast schon üblich, daß man die Kaution gleich abschreibt.

Aber um im einzelnen zu schauen - also gemäß deiner Aufzählung - ich weiß  ja nicht was die genauen Schäden die ihr aufgenommen habt und die du unterschrieben hast:
- undichte Fenster brauchen Jahre wird man dir kaum anlasten können
- alte Armaturen auch nicht
- aber z.Bsp. steht im État des Lieux d'entrée, daß die Badewanne lackiert war? Wenn nicht, kann der Vermieter natürlich behaupten daß du die (und dazu schlecht/porös)) lackiert hast
- Löcher(von Nägel/Schruaben), ganz heikles Thema! in D gehört das zum üblichen Gebrauch einer Wohnung, in Frankreich steht das in den meisten Verträgen extra als verboten drin (Interdictions de tout percement et scellement dans le mur, faiences,carrelages,boiseries). Wenn du es trotzdem machst, kann der Besitzer die Reparatur verlangen und dir die Kosten vom Handwerker aufs Auge drücken.
- Das Gleiche gilt mit Schrammen (also die Stärkeren, etwa wenn man beim Auszug mit Möbel ne schöne fette macht z.Bsp.)

Ehrlich gesagt würde ich die Sache als besonders ärgerlich abhaken und zähneknirschend die 800€ zusätzlich zahlen. Ist halt irgendwie das Kind schon sowas von in den Brunnen gefallen und mit dem europäischen Vollstreckungsbescheid kann man auch nimmer sagen, daß dich die Sache nicht auch in Österreich ganz schnell einholen kann und dazu die Kosten sich dann schnell auch mal verdoppeln, verdreifachen oder so kann... Und beim nächsten Mal wie Dori sagt halt alles nur mit einem Zeugen (der auch franz. spricht) machen.  

Offline -Helmut-

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Re: ärger mit kündigung
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2009, 14:10:29 »
Wie lautet noch ein gewisser Spruch?
Richtig, viele Wege führen nach Rom.

Hier ein Vorschlag für Interessenvertreter und in der Nähe von Forbach wohnende G.G.

Ist die Wohnung noch zu mieten?
Wenn ja, könnte sich ja mal ein "Interessent" aus der Umgebung diese Wohnung ansehen und verschiedene offensichtliche Mängel bei der Besichtigung ansprechen.
Wäre interessant was man dann zu hören bekäme.  Als Interessent muss man die Wohnung ja nicht nehmen, man bekommt aber einiges über das verhalten des Vermieters heraus und könnte eventuell so manchen Punkt hinsichtlich Streitereien korrigieren.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline milasu

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Re: ärger mit kündigung
« Antwort #4 am: 29. Dezember 2009, 08:24:07 »
vielen dank für die antworten, ja  werd mal versuchen zumindest einen vergleich rauszuholen,  da ich nicht vor ort bin ist es ziemlich schwierig, aber dazugelernt auf jeden fall,danke euch und guten rutsch, lg milasu