Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Saarbrücker am 12. November 2007, 16:11:18

Titel: Altersvorsorge hier: Direktversicherung
Beitrag von: Saarbrücker am 12. November 2007, 16:11:18
Bonjour ans Forum,
meine Frau und ich wohnen jetzt schon über 10 Jahre im schönen Elsaß.
Wir fühlen uns hier pudelwohl und können es uns kaum vorstellen wieder in D zu leben.
Jetzt zu meinem Thema:
Ich hatte in der Zeit, als wir noch in D lebten eine Direktversicherung abgeschlossen zur Altersvorsorge.
Vom Staat gefördert (pauschalierte 20% Lohnsteuer / keine Sozialabgaben)
Die staatliche Förderung ist mit dem Verzug nach F weggefallen. (verschmerzbar)
Der Punkt ist folgender:
Meines Erachtens bleibt die Sozialabgabenfreiheit für diesen Betrag, da ich ja weiterhin in die deutsche Rentenkasse einzahle.
Hat jemand damit eine Erfahrung.
Für die freundlichen Antworten schon mal Merci.
Titel: Re: Altersvorsorge hier: Direktversicherung
Beitrag von: alexmaxflo am 22. November 2007, 09:00:57
Hallo,
sehe darin kein Problem. Habe auch schon seit ich glaube 1992 eine Direktversicherung.
Der Arbeitgeber zieht den Betrag nach den deutschen Regeln von deinem Brutto ab und zahlt den Betrag an die Versicherung.

Mein "franz. Steuerbrutto" ist um diesen Betrag vermindert.

Bei der deutschen Sozialversicherung sollte der Betrag auch mindernd berücksichtigt werden. Frag mal deine Lobu, ich kanns nicht sehen. Bin über der Bemessungsgrenze, da hast du keinen Vorteil mehr.

Gruss
A.
Titel: Re: Altersvorsorge hier: Direktversicherung
Beitrag von: Saarbrücker am 23. November 2007, 13:13:59
Danke für die Antwort.
Mein AG hat es nie vom Brutto abgezogen für die franz. Steuer.

Habe die Versicherung gekündigt, wegen zu hoher Kosten.
Den Auszahlbetrag lege ich an und verdiene mehr damit.

Gruß Wertigo