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Autor Thema: AGB und Widerspruchsrecht in Frankreich.???  (Gelesen 2298 mal)

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Offline PUMUCKEL

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AGB und Widerspruchsrecht in Frankreich.???
« am: 03. September 2015, 22:12:29 »
Hallo Grenzgänger ich hätte folgende Frage:
Wie verhält es sich mit der so genannten AGB und dem Widerspruchsrecht in Frankreich.??
Meine Frage deshalb, weil ich hier mit einem Citroen Händler ein großes Problem habe und der einfach auf mein Widerspruchsrecht als Verbraucher einfach nicht reagiert und der einfach nicht dazu bereit ist, mir meine bei ihm bestellten Teile ( hat sich hinterher heraus gestellt, das die Teile nicht passen und zu groß sind ) den Kaufpreis zurück zu erstatten und das schon seid ca. 4 Wochen so geht. Welche Möglichkeiten habe ich und wiegesagt wie verhält es sich mit dem Widerspruchsrecht in Frankreich.????
Noch als Anmerkung: Habe die Teile 2 Tage später zum Händler zurück gebracht.
Danke für Eure Rückmeldung.
Pumuckel.

Offline soso

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Re: AGB und Widerspruchsrecht in Frankreich.???
« Antwort #1 am: 04. September 2015, 13:33:41 »
Hallo Grenzgänger ich hätte folgende Frage:
Wie verhält es sich mit der so genannten AGB und dem Widerspruchsrecht in Frankreich.??
Meine Frage deshalb, weil ich hier mit einem Citroen Händler ein großes Problem habe und der einfach auf mein Widerspruchsrecht  als Verbraucher einfach nicht reagiert  ...
Welches Widerrufsrecht denn? Wenn ich recht lese, hast du die Teile "2 tage später wieder zum Händler zurückgebracht" - also auch dort beim Händler gekauft?

In Frankreich gilt die einfache Regel: Widerspruchsrecht (14 Tage) ausschließlich für Dinge, die der Händler außerhalb seines Geschäftes verkauft hat ("vente à distance"(Internet),Haustürgeschäfte...).
Ansonsten gibt's schlicht kein Widerrufsrecht* - Also genau die gleiche Rechtslage wie in D.
Weil viele Händler das auf Kulanz machen, heißt es aber nicht das sie müssen...  ;) Also besser freundlich oder sich vorab Rückgaberecht zusichern lassen (könnte höchstens noch was in den CGV(AGB) stehen) - ansonsten wird das Kind warscheinlich im Brunnen liegen  :anixwissen: (Und Händler sowieso ungern Teile zurücknehmen, die dann im eigenen Lager unnütz rumliegen weil sie kaum gebraucht werden)

*) gut gibt paar Ausnahmen (kredite,Lebensversicherungen...) und Messen+Märkte zählen als Ladengeschäft = auch kein Widerspruchsrecht ...
« Letzte Änderung: 04. September 2015, 13:36:17 von soso »