Hallo Grenzgänger ich hätte folgende Frage:
Wie verhält es sich mit der so genannten AGB und dem Widerspruchsrecht in Frankreich.??
Meine Frage deshalb, weil ich hier mit einem Citroen Händler ein großes Problem habe und der einfach auf mein Widerspruchsrecht als Verbraucher einfach nicht reagiert ...
Welches Widerrufsrecht denn? Wenn ich recht lese, hast du die Teile "2 tage später wieder zum Händler zurückgebracht" - also auch dort beim Händler gekauft?
In Frankreich gilt die einfache Regel: Widerspruchsrecht (14 Tage)
ausschließlich für Dinge, die der Händler außerhalb seines Geschäftes verkauft hat ("vente à distance"(Internet),Haustürgeschäfte...).
Ansonsten gibt's schlicht kein Widerrufsrecht* - Also genau die gleiche Rechtslage wie in D.
Weil viele Händler das auf Kulanz machen, heißt es aber nicht das sie müssen...

Also besser freundlich oder sich vorab Rückgaberecht zusichern lassen (könnte höchstens noch was in den CGV(AGB) stehen) - ansonsten wird das Kind warscheinlich im Brunnen liegen

(Und Händler sowieso ungern Teile zurücknehmen, die dann im eigenen Lager unnütz rumliegen weil sie kaum gebraucht werden)
*) gut gibt paar Ausnahmen (kredite,Lebensversicherungen...) und Messen+Märkte zählen als Ladengeschäft = auch kein Widerspruchsrecht ...