Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Sonstiges => Thema gestartet von: Nutellalein am 21. Oktober 2013, 15:20:28

Titel: 1%-Regelung für Dienstwagen?
Beitrag von: Nutellalein am 21. Oktober 2013, 15:20:28
Hallo,

kennt sich jemand von euch mit der 1%-Regelung für Dienstfahrzeuge aus?
Fzg. wird vom deutschen Arbeitgeber bereitgestellt und der Nutzer arbeitet ebenfalls in D.,  lebt aber als Grenzgeänger in F.

Wie wird das für der franz. Steuer berechnet bzw. in Abzug gebracht? Bzw. kann man eine Vorausrechnung erstellen, wie hoch die tatsächlichen Kosten dann sind?

LG

Nutellalein
Titel: Re: 1%-Regelung für Dienstwagen?
Beitrag von: Sabine am 21. Oktober 2013, 21:39:47
Hallo Nutellalein,

ja :)

Monatlich kommt folgender Betrag zum Gehalt dazu:
Preis des Autos * 1%
abzüglich etwaiger selbst zu zahlender Kosten


Im Gegensatz zur deutschen Berechnung ist die KM-Entfernung egal und es muss auch nicht der Bruttolistpreis des Autos die Grundlage sein, wenn man nachweisen kann, dass man es günstiger bekommen könnte.

Beispiel: Arbeitest Du beim Daimler, bekämst Du als Firmenangehöriger 21% Nachlass auf den BLP, deswegen kannst Du auch den um 21% reduzierten BLP in der Steuer angeben. Als Nachweis auf Nachfrage durch dass Finanzamt hat eine Kopie der Kaufbedingungen beim Daimler gereicht.

Gruß
Sabine
Titel: Re: 1%-Regelung für Dienstwagen?
Beitrag von: Ralph am 21. Oktober 2013, 22:11:20
1000 mal hier schon besprochen....siehe zb. hier sehr ausführlich http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/besteuerung-firmenwagen-in-f-t1445.0.html (http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/besteuerung-firmenwagen-in-f-t1445.0.html)

Einfach oben "Dienstwagen" ins Suchfeld einfügen und schon hast Du mächtig viel Lesestoff.

Da Dein Arbeitgeber die 1% als Geldwertervorteil mit ins Gehalt rechnet, ist das Auto bei Deiner Jahressumme die Du in F versteuerst schon mit enthalten.
Daher wird das dann ganz normal mit Deinem Steuersatz in F versteuert.

Gleichzeitig erhöht es in D Deine Sozialversicherungsbeiträge (natürlich nur wenn unter der Beitragsbemessunggrenze).
Richtig teuer kann es werden, wenn Dein Arbeitgeber Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitstätte ansetzt - je nach Entfernung.
Das kann dann schnell die 1% Kosten bei weitem übertreffen (Sozialversicherung in D).

Ausrechnen kann man das ziemlich schnell - einfach die beiden Beträge in den französischen Steuer-Simulator eingeben (einmal Einkommen ohne und einmal mit Auto).

Gruß Ralph
Titel: Re: 1%-Regelung für Dienstwagen?
Beitrag von: Nutellalein am 22. Oktober 2013, 08:24:38
Huhu!

Viiiielen Dank für eure Antworten! Hilft mir sehr!
@Ralph: Sorry...nach "Dienstwagen" hatte ich net gesucht  ;)

LG

Nutellalein
Titel: Re: 1%-Regelung für Dienstwagen?
Beitrag von: Sabine am 22. Oktober 2013, 11:55:35

Da Dein Arbeitgeber die 1% als Geldwertervorteil mit ins Gehalt rechnet, ist das Auto bei Deiner Jahressumme die Du in F versteuerst schon mit enthalten.
Daher wird das dann ganz normal mit Deinem Steuersatz in F versteuert.

Richtig teuer kann es werden, wenn Dein Arbeitgeber Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitstätte ansetzt - je nach Entfernung.


Was meine Firma auf der deutschen Abrechnung einträgt, rechne ich vorher wieder raus.
Aus genau dem Grund, dass nach deutscher Steuergesetzgebung, die Kosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angesetzt werden müssen und auch der bereits gezahlte Eigenanteil irrelevant ist.


Für die Berechnung der Sozialversicherung ist dies natürlich in der Abrechnung korrekt.

Gruß
Sabine