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Autor Thema: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?  (Gelesen 11313 mal)

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Offline Matthias#28

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Kam bei mir ueber den Ticker rein.
Wer hat je sein Auto nachgemessen, und vorallem welcher Auslaender hat das mitbekommen (denke noch an die Feinstaubdiskussion). Witzig ist auch, dass nicht die Fahrzeugbreite gueltig ist die in den Papieren steht, sondern die echte Breite. Bei der Zulassung wird OHNE Aussenspiegel gemessen, etwa Tuermitte.

Auszuege aus dem Artikel:
Die linke Fahrspur ist in vielen Autobahn-Baustellen nur für Fahrzeuge mit maximal zwei Meter Breite zugelassen.
Jetzt warnt der ADAC: 67 Prozent der Neuwagenmodelle sind breiter als zwei Meter!
Wer nicht nachmisst, riskiert ein Bußgeld.

....Laut ADAC ragen Autos wie der Audi A3, Citroën C3, Fiat Bravo, Ford Focus, Mercedes A-Klasse, Opel Astra, Seat Alhambra, Toyota Auris, Volvo S40 und der VW Golf VI über die Zwei-Meter-Begrenzung heraus.

Ganzer Artikel: http://www.crn.de/panorama/artikel-94235.html
gruss Matthias

Offline -Helmut-

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #1 am: 13. Februar 2012, 09:39:51 »
Ist schon länger bekannt, heißt es wurde mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Lösung des Konfliktes ist, in Autobahnbaustellen die linke Spur nicht zu benutzen, sind ja nur wenige km.

Wie üblich bestraft man die Autofahrer für die Planungs- oder Durchführungsfehler der Strassenbauer bzw zuständigen Behörde mit Bussgeldern.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #2 am: 13. Februar 2012, 12:42:48 »
Naja, bei den meisten Baustellen ist schlichtweg nicht genug Platz. Da ist diese Einschränkung IMHO besser als generell nur eine Fahrbahn zur Verfügung zu stellen.

Offline -Helmut-

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #3 am: 13. Februar 2012, 13:27:57 »
Nachtrag zum Thema. Die folgende Info kann jeder für sich entsprechend nutzen, falls es mal zu einem Bußgeldbescheid kommen sollte im Zusammenhang mit Überbreite auf linker Spur in Autobahnbaustellen.

Laut verlinkter Info kann jeder nachlesen wie die Breite eines Fahrzeuges juristisch definiert wird. Beachten Sie den Punkt welche Fahrzeugeelemente für eine Überbreite nicht relevant sind. Spiegel.

http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/32-abmessungen-von-fahrzeugen-und-fahrzeugkombinationen

Auszug aus diesem Link:

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

    Befestigungs- und Schutzeinrichtungen für Zollplomben,
    Einrichtungen zur Sicherung der Plane und Schutzvorrichtungen hierfür,
    vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems im Sinne der Richtlinie 91/226/EWG des Rates vom 27. März 1991 (ABl. EG Nr. L 103 S. 5),
    lichttechnische Einrichtungen,
    Ladebrücken in Fahrtstellung, Hubladebühnen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrtstellung, sofern sie nicht mehr als 10 mm seitlich über das Fahrzeug hinausragen und die nach vorne oder nach hinten liegenden Ecken der Ladebrücken mit einem Radius von mindestens 5 mm abgerundet sind; die Kanten sind mit einem Radius von mindestens 2,5 mm abzurunden,
    Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht,
    Reifenschadenanzeiger,
    Reifendruckanzeiger,
    ausziehbare oder ausklappbare Stufen in Fahrtstellung und
    die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände.

Gemessen wird bei geschlossenen Türen und Fenstern und bei Geradeausstellung der Räder.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #4 am: 13. Februar 2012, 13:34:21 »
Interessant - supi - auch mein Auto hat nämlich 2,02m incl. Spiegel.
Punkt 19 der Zulassungsbescheiningung I (Fzg ist noch in D zugelassen) sagt hier auch klar: 1854mm
Und genau diesen Wert zweifelt der Kontrollierende offensichtlich an.

Offline pifolog

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #5 am: 13. Februar 2012, 15:55:31 »
Ja, so hatte auch mal gedacht.
Doch die Freude war zu früh.
Die hier zitierte Berechnung ergibt sich aus der StVZO, also aus Vorschriften zur Zulassung eines KfZ zum Verkehr.
Ein eventuelles Bußgeld wird jedoch nach Bestimmungen der StVO geregelt.
So sieht es auch der ADAC und nimmt die im KfZ-Brief eingetragene Breite eben nicht als Maßstab.
Es zählt die tatsächliche Breite.

Offline Matthias#28

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #6 am: 13. Februar 2012, 16:07:59 »
Es zählt die tatsächliche Breite.
Und was macht der Sheriff, wenn man so ein Auto hat, dass die "Ohren" anlegen kann <duck und weg>
gruss Matthias

la grande Dame

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #7 am: 13. Februar 2012, 17:53:13 »
Zitat
Die hier zitierte Berechnung ergibt sich aus der StVZO, also aus Vorschriften zur Zulassung eines KfZ zum Verkehr.
Ein eventuelles Bußgeld wird jedoch nach Bestimmungen der StVO geregelt.

GENAU so sieht es aus, ausser - maßgebend für das Bußgeld ist Zeichen 264 der STVO - und das schreibt eine tatsächliche Breite von maximal 2 m vor, wogegen 32 STVZO eine Ausführungsbestimmung zur Zualssung von Fahrzeugen ist.

Ein Porsche Panamera zB ist lt. Papieren 198 cm breit, tatsächlich aber 211 cm.

Und "angelegte Ohren" sind beim Fahren verboten Matthias, sie geben dir nur die Möglichkeit auszuwählen, nach welcher Vorschrift du zahlen willst *gggg*

Offline Waylon57

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #8 am: 13. Februar 2012, 19:01:39 »
[...]
Wie üblich bestraft man die Autofahrer für die Planungs- oder Durchführungsfehler der Strassenbauer bzw zuständigen Behörde mit Bussgeldern.

Da ich vom Fach bin kann ich das nicht so stehen lassen.

Die ausführende Firma macht mit Sicherheit keinen Fehler in der Ausführung. Eine Verkehrssicherung wird auf Grundlage von freigegebenen Verkehrszeichenplänen aufgebaut und auch das erst, wenn eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erteilt worden ist. Planung und Freigabe obliegt den Straßenbauämtern und nicht der ausführenden Firma.


Ansonsten bezweifele ich es sehr stark das man auf saarländischen Autobahnen diesbezüglich Probleme bekommen wird, wenn man dann mal mit ´nem 2,08 m breiten Auto in der Baustelle überholt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren und hätte dann halt Pech gehabt.





 

Offline -Helmut-

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #9 am: 13. Februar 2012, 19:22:27 »
Mit Planungs- und Durchführungsfehlern der Strassenbauer bzw zuständigen Behörde war von meiner Seite nicht die ausführende Baufirma gemeint, sondern die Stelle(n) die die jeweilige Breite für rechts und links vorgeben, bestimmen.

Wenn du vom Fach Straßenbaufirma bist, kannst du mir vielleicht Hinweise darüber geben wie die Breite der rechten und linken Spur im Normalfall und im Baustellenfall definiert bzw festgelegt ist. Nach welchen Grundregeln richtet sich das? Kann es sein dass die rechte Spur großzügiger als notwendig ausgelegt wird und somit zu Lasten der linken Spur sich dieser Engpass ergibt? Ich fand im Netz keine entsprechende Info auf die Schnelle.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

la grande Dame

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #10 am: 13. Februar 2012, 19:44:06 »
Fahrstreifenbreite in Baustellen......... rechts 3,5 m... in ganz kurzen Ausnahmefällen 3 m........ links 2,50 m bei Begrenzung auf Fahrzeugbreite 2 m...... nachzulesen in den Richtlinien fuer die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA)

Petra, nicht vom Baufach, aber von dem, das Betroffene vertritt :pfeif:

Offline Waylon57

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #11 am: 13. Februar 2012, 21:24:45 »
@Toyotafan

Hier im speziellen was zu den breiten der Behelfsfahrstreifen:
http://www.stvzo.de/seminare/rsa/RSA_TeilD.htm#2.3

Die Seite nutze ich im übrigen auch beruflich.


@la grande Dame

Da wir eigentlich immer versuchen mit unseren Auftraggebern klar zu kommen, werden wir wahrscheinlich nicht das Vergnügen haben mal miteinander zu streiten. Wobei ich das dann auch nicht selber machen würde, sondern unsere Rechtsabteilung.  ;)

Offline Ralph

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Re: Zwei Meter Fahrstreifen auf Autobahnen - Ist Ihrer auch zu breit?
« Antwort #12 am: 13. Februar 2012, 22:29:48 »

Ansonsten bezweifele ich es sehr stark das man auf saarländischen Autobahnen diesbezüglich Probleme bekommen wird, wenn man dann mal mit ´nem 2,08 m breiten Auto in der Baustelle überholt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren und hätte dann halt Pech gehabt.
 

Anscheinend hat es grünweis ähh blauweiß in letzter Zeit wohl schon explizit darauf abgesehen.
Vorerst wohl hauptsächlich auf SUV´s und Transporter - theoretisch könnten sie mit der 2m-Regelung fast 80 % der linksfahrenden abkassieren.
Es wird aber wohl eine Änderung auf 2,10 m Mindestmaß gefordert. Zumindest stand das so in der ADAC Motorwelt.
http://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_sp_enge_baustellen_versetztesFahren_1111_97931.pdf
« Letzte Änderung: 13. Februar 2012, 22:37:34 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz