Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Impfpflicht für Hunde in Frankreich  (Gelesen 8102 mal)

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Offline galgolette

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Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« am: 31. Mai 2010, 20:23:23 »
Hallo!
Hätte eine Frage bezüglich der Impfungen für Hunde in Frankreich,habe da unterschiedliches gehört (von frz. Tierärzten)
Meine Hunde wurden noch vor dem Umzug nach Frankreich u.a.gegen Tollwut geimpft,im Impfpass steht Nachimpfung in 3 Jahren da der Impfstoff die 3 Jahreszulassung hat.In Frankreich wird jedes Jahr gegen Tollwut geimpft,ist das eine Empfehlung oder Pflicht?Was kann passieren wenn meine Hunde im EU Pass nachweislich einen Impfschutz bis 2011 eingetragen haben?Muss ich die Pässe immer mitführen?Ich gehe meist über die Grenze nach D zum spazieren da mir hier die Anleinpflicht nicht so behagt.
LG,Christine

Offline cogee

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Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« Antwort #1 am: 01. Juni 2010, 06:35:37 »
hallo laut gesetzeslage musst du den ausweis immer dabei haben beim grenzübertritt. in der praxis intressiert es aber kaum jemand. bin schon öfter mit dem hund im kofferraum in lauterbourg kontrolliert worden aber ausser meinem ausweis wollte die  :police: nix sehen

wegen der impfung. ich war letztes jahr auf der mairie und habe den ausweis vorgelegt sie haben kurz reingeguckt und dann konnte ich auch schon wieder gehen. allerdings wird meiner auch jedes jahr geimpft. geh einfach mal dorthin mit dem ausweis

Offline galgolette

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Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« Antwort #2 am: 01. Juni 2010, 07:01:09 »
danke,stimmt,in F erfährt man fast alles auf der mairie  =D
warum impfst du jedes Jahr wenn ich fragen darf?der Impfschutz beträgt nachweislich mind. 3 Jahre laut Impfhersteller
LG,Christine

Offline The Bear Family

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Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« Antwort #3 am: 01. Juni 2010, 08:24:32 »
Laut der Bestimmungen zum Grenzübertritt mit Haustieren innerhalb der EU darf die Impfung maximal ein Jahr alt sein.
Da wir sehr viel unterwegs sind, auch im Ausland, impfen wir jedes Jahr. Mag ja sein, das der Hersteller sagt, das die Impfung länger wirksam ist. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich vor allem bei Grenzübertritten an die bestehenden Regelungen halten.

Für Länder außerhalb der EU sowie für Großbritannien, Irland und die Skandinavischen Länder bestehen Sonderregelungen.

Offline cogee

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Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« Antwort #4 am: 01. Juni 2010, 09:07:18 »
vielleicht handelt es sich hier um unterschiedliche impfstoffe...ich krieg jedes jahr ein kärtchen vom tierarzt mit einer netten erinnerung das es wieder soweit ist...

Offline erica

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Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« Antwort #5 am: 01. Juni 2010, 12:05:26 »
Es gibt verschiedene Tollwutimpfstoffe. In Frankreich werden aber normalerweise nur die 1-jährigen verwendet. Auch meine Hunde werden einmal jährlich gegen Tollwut und zugleich auch mit der Kombiimpfung (Husten, Parvo etc.) geimpft.

Erica

Offline galgolette

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Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« Antwort #6 am: 01. Juni 2010, 12:34:47 »
nun,wenn es Vorschrift ist muss man sich wohl oder übel dran halten :-[ das kann mir eben niemand genau sagen OB es in F Vorschrift ist ,bisher hatten mir die Tierärzte auch nur gesagt man sollte
aber mit den versch. Impfstoffen stimmt so nicht,ist alles die gleiche Suppe,die entwickeln nicht für verschiedene Länder verschiedene Impfstoffe.allerdings ist der Pharmaindustrie nicht dran gelegen das allzu breit zu treten,und schließlich sichern jährliche Impfungen bei den meisten Tierarztpraxen das Grundgehalt
LG,Christine

Offline galgolette

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Re: Impfpflicht für Hunde in Frankreich
« Antwort #7 am: 01. Juni 2010, 14:17:58 »
Laut der Bestimmungen zum Grenzübertritt mit Haustieren innerhalb der EU darf die Impfung maximal ein Jahr alt sein.
Da wir sehr viel unterwegs sind, auch im Ausland, impfen wir jedes Jahr. Mag ja sein, das der Hersteller sagt, das die Impfung länger wirksam ist. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich vor allem bei Grenzübertritten an die bestehenden Regelungen halten.

Für Länder außerhalb der EU sowie für Großbritannien, Irland und die Skandinavischen Länder bestehen Sonderregelungen.

habe gerade das hier gefunden
http://de.wikipedia.org/wiki/Impfung#Hunde
Die Impfung gegen Tollwut und deren Dokumentation im EU-Heimtierausweis ist nur noch bei Reisen zwingend erforderlich; innerhalb Deutschlands wird diese Impfung nicht mehr für nötig gehalten. In einigen Ländern (Vereinigtes Königreich, Irland, Norwegen) ist zusätzlich eine einmalige Titerbestimmung zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes erforderlich. Kann bei Kontrollen eine gültige Impfung nicht anhand EU-Heimtierausweises nachgewiesen werden, wird die Einreise in das Zielland verwehrt. Gleiches kann auch bei der Einreise bei der Rückkehr nach Deutschland, Österreich oder der Schweiz passieren. Eine jährliche Auffrischungsimpfung für Tollwut ist (lt. EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003 für Reisen innerhalb der EU, außer den Sonderbestimmungen oben genannter Länder) nicht mehr erforderlich, es gelten die Wiederholungsimpftermine der Impfstoffhersteller.[63]
LG,Christine