Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Hund aus Deutschland aufnehmen  (Gelesen 7508 mal)

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Offline Stini

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Hund aus Deutschland aufnehmen
« am: 30. Juni 2016, 12:55:36 »
Hallo zusammen,

was müssen wir beachten, wenn wir einen Hund aus Deutschland bei uns aufnehmen. Er ist gechipt, hat einen europäischen Impfausweis und ist kein Hund der cat 1 oder 2.

Vielen Dank und liebe Grüße
Stini

banjo

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Re: Hund aus Deutschland aufnehmen
« Antwort #1 am: 30. Juni 2016, 13:01:29 »
Nix, ausser ihn regelmässig zu streicheln.
Ggf. bei der Versucherung (Haftpflicht) nachfragen/anmelden, idR ist er autom. dort mitversichert.

Offline Matthias#28

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Re: Hund aus Deutschland aufnehmen
« Antwort #2 am: 30. Juni 2016, 15:51:15 »
Er ist gechipt, hat einen europäischen Impfausweis
Wichtig ist, dass im Impfbuch auch die Tollwutimpfung mit drin ist
Die ist keine Pflicht in beiden Laendern, aber Pflicht beim Grenzuebergang.

Wenn der Hund in Fr ist, solltest du ihn hier registrieren: https://www.i-cad.fr/index.php
Da bekommt man eine "Besitzurkunde", und die braucht man, z.B. bei der Versicherung.
gruss Matthias

Offline Stini

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Re: Hund aus Deutschland aufnehmen
« Antwort #3 am: 30. Juni 2016, 18:01:51 »
@Dirk...aber sicher doch ;)
Bei der Versicherung habe ich schon nachgefragt, da ist er automatisch in der multirisque mitversichert. Unser Versicherungsmensch meinte, dass er keine Angaben benötigt. Der sieht eh alles immer sehr entspannt - hoffe, das ist auch so im Schadensfall...der wiederum hoffentlich nie eintritt!!!

@Matthias
vielen Dank für den link...das erscheint mir sehr sinnvoll. Tollwut geimpft ist er.

Offline duck

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Re: Hund aus Deutschland aufnehmen
« Antwort #4 am: 07. Juli 2016, 13:15:16 »
Muss er nicht auch gemeldet werden? Wie sieht es z. B. auch mit der Hundesteuer aus?
Alle Tage sind gleich lang nur unterschiedlich breit

banjo

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Re: Hund aus Deutschland aufnehmen
« Antwort #5 am: 07. Juli 2016, 13:40:38 »
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.


Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.

Quelle: http://www.tiernothilfe-leipzig.de/frankreich_kampfhunde.html

Hundesteuer gibt es in Frankreich keine.

Offline Ralph

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Re: Hund aus Deutschland aufnehmen
« Antwort #6 am: 08. Juli 2016, 00:20:25 »
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.


Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.

Quelle: http://www.tiernothilfe-leipzig.de/frankreich_kampfhunde.html

Hundesteuer gibt es in Frankreich keine.

Man merkt das Leipzig weit weg von Frankreich ist....
Die Übersetzung der Rassen der Cat.1 Rassen ist fehlerhaft...
Bitte nicht einfach deutsche Quellen für Französische Bestimmungen verlinken.
Doggen sind keine Cat.1...
Staffordshire terrier ou American Staffordshire terrier (chiens dits pitbulls)
Mastiff (chiens dits boerbulls)
Tosa


https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F1839

Und die Haltung von Cat.2 Hunden ist auch problemlos möglich...
Der Artikel ist ziemliche Panikmache.
Da ist Dänemark wesentlich gefährlicher für Tierhalter auf Reisen.
« Letzte Änderung: 09. Juli 2016, 13:34:56 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz