Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Thomas1406 am 03. April 2013, 19:58:28

Titel: Zuständigkeit bei Sorgerechtsschwierigkeiten?
Beitrag von: Thomas1406 am 03. April 2013, 19:58:28
Hallo zusammen ,
Wollte mal fragen ob das Jugendamt in D immernoch zuständig ist bei Sorgerechtsfragen, oder wo man den sonst hin geht?
(Wenn ein Partner in D wohnt und einer in F)
Gruß
Titel: Re: Zuständigkeit bei Sorgerechtsschwierigkeiten?
Beitrag von: Gabrielle am 04. April 2013, 17:04:12
Hallo Thomas,

ich denke, das kommt vor allem darauf an, WO das Kind lebt. Lebt es in Deutschland, geht alles nach dem Wohnsitz des Kindes - auch die leidigen Sorgerechtsfragen.

lg Gabrielle
Titel: Re: Zuständigkeit bei Sorgerechtsschwierigkeiten?
Beitrag von: Alice am 05. April 2013, 13:35:35
Hallo, wenn das Kind in Frankreich lebt, ist das deutsche Jugendamt auf jeden Fall nicht mehr zuständig. Das weiß ich sicher, weiter kann ich leider nicht helfen  :-\

:winkerwinker: