Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Zuschuss zur Saarbrücker Kita - Wohnsitz in Saarbrücken Pflicht?  (Gelesen 4741 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Chika

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 16
    • Profil anzeigen
Hallo ihr Lieben  :winkerwinker:

ich hoffe hier kennt sich jemand mit dem obigen Thema aus? Mein Kleiner geht im Dezember nach Saarbrücken in die Kita. Jetz tkosten die uns ca. 500 Euro im Monat. Normalerweise erhält man ja vom Jugenamt in Saarbrücken iene Zuschuss von ca. 250 €. Jedoch sagte man mir schon, dass ich erst gar keinen Antrag stellen soll, da ich dazu eien Wohnsitz in Saarbrücken bräuchte. Stimmt das oder hat jemand andere Erfahrungen?

Oder kann amn vielleicht von Frankreich her nen Zuschuss bekommen oder die Kosten irgendwie in der Steuer geltend machen?

Sorry für die vielen Fragen  :-\

Liebe grüße und auf hoffentlich viele Antworten  =D
Chika

Offline Nutellalein

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 259
    • Profil anzeigen
Re: Zuschuss zur Saarbrücker Kita - Wohnsitz in Saarbrücken Pflicht?
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2011, 19:13:01 »
Hallo Chika,

frag hierzu mal bei der Familienkasse in Saarbrücken nach, ob du einen Zuschuß erhalten kannst, trotz Wohnsitz in Frankreich.
Wenn ihr in D. arbeitet, bekommt ihr ja auch aus D. das Kindergeld. Ggf. musst du dich danach ans Jugendamt wenden.
Leider kann ich dir nur diesen konkreten Tipp geben.

Von Frankreich wirst du wahrscheinlich keinen Zuschuß der CAF bekommen, da die Standarts der deutschen KiTas und Pflegemütter
nicht denen in Frankreich entsprechen bzw. andere sind.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline chevymichel

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 308
    • Profil anzeigen
    • www.horsesandmore.fr
Re: Zuschuss zur Saarbrücker Kita - Wohnsitz in Saarbrücken Pflicht?
« Antwort #2 am: 09. Februar 2012, 11:16:09 »
Hallo,

Haben den gleichen fall seit 1,5 Jahren im Badener Raum.

Einen Zuschuss bekommst du nicht. Allerdings kannst du die Kindergartenkosten steuerlich geltend machen.

Normal gibts hier je nen maximalbetrag der angerechnet wird. Allerdings kann es in bestimmten fällen sein das ihr sogar noch Geld zurück bekommt vom Finanzamt.

Allerdings müsst ihr halt alles vorlegen bis zur nächsten steuerberechnung..

Dies ist halt der Säure Apfel in den wir beißen müssen wenn die Kids nach Deutschland in die Kita gehen..

LG.   Michael

Offline Binks

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 13
    • Profil anzeigen
Re: Zuschuss zur Saarbrücker Kita - Wohnsitz in Saarbrücken Pflicht?
« Antwort #3 am: 20. Juli 2012, 08:39:27 »
Hallo Micha,

ich würde meinen Sohn ab Januar auch im Badener-Raum bei einer Tagesmutter unterbringen wollen. Gibt es kein Gesetz, nachdem wir auch Anspruch auf den FAG-Zuschuss haben? Wir werden wieder nach D ziehen, aber ich weiss nicht ob das bis Januar klappt :-(

Was habt ihr gemacht?

Liebe Grüße
Binks