Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich  (Gelesen 14264 mal)

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Offline jmfrank

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Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« am: 01. Mai 2012, 21:36:21 »
Hallo liebe Grenzgänger,
weiß vielleicht jemand, ob es möglich ist als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland sein Kind in Frankreich einzuschulen? Erfüllt das Kind damit die Schulpflicht oder machen die deutschen Behörden da Ärger? Wenn jemand damit Erfahrungen gemacht hat, oder jemand kennt, der diese gemacht hat, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar.

Danke für die Mühe

Offline Nutellalein

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #1 am: 02. Mai 2012, 10:57:26 »
Hallo jmfrank,

leider kenne ich es nur umgekehrt...Wohnsitz in Frankreich, Einschulung in Deutschland...das ist mögl., man muß allerdings in D. dann Schulgeld zahlen.
Frag doch einfach mal bei der französischen Schule nach, die können dir das sicher sagen.

LG

Nutellalein
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline jmfrank

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #2 am: 02. Mai 2012, 12:48:05 »
Danke erstmal für die Antwort.
Es wundert mich ehrlich ein bisschen, dass im grenznahen Bereich nicht ein paar Deutsche auf die Idee kommen das so zu machen. Ich vermute daher, dass nicht die Schulen in Frankreich das Problem sind, sondern die deutschen Behörden die dies verhindern. Schulgeld wäre nicht das Problem.
Ja, umgekehrt habe ich massenhaft solche Fälle gefunden, aber diesen Fall habe ich nur ganz grob beschrieben gefunden unter infobest.eu . Dort steht, es wäre eine Sondergenehmigung von Nöten, die würde man aber durch Bestätigung des Schulbesuches an einer französischen Schule erhalten. Sondergenehmigungen sind allerdings nicht so prickelnd, da diese in der Regel einer ziehmlichen Willkür unterliegen.
Ich hoffe es findet sich noch jemand, der mir die Erfahrungen mit den deutschen Behörden schildern kann.

Offline onjaanja

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #3 am: 31. Mai 2012, 07:13:00 »
Hallo,

bei uns an der Schule gibt es auch den umgekehrten Fall,
Kind geht nach Frankreich in die Schule und Wohnsitz in Deutschland, wenn das von der MAIRIE genehmigt wird hat auch die Schule in Frankreich nichts dagegen, mit der deutschen Behörde dürfte es auch keine Probleme geben, sonst würde es ja bei diesem Fall bei uns auch nicht klappen, aber falls das Thema noch aktuell wäre könnte ich mich da mal bei den Eltern genauer informieren wie das in Deutschland abgeklärt wurde...

Ich übrigens finde es auch schade, dass diese grenznahe Möglichkeiten (auch evtl. umgekehrt von den Franzosen) nicht mehr in Anspruch genommen werden...

Lg

Offline jmfrank

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #4 am: 16. Juni 2012, 10:40:36 »
Oh, ein Kontakt mit den Eltern zu vermitteln wäre sehr nett. Welche Kontaktinformationen sollte ich wie und wo liefern.

LG Johannes-Maria

Offline onjaanja

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #5 am: 16. Juni 2012, 10:50:43 »
Hallo,

am Montag treffe ich die Eltern sehr wahrscheinlich und dann frage ich mal nach wie das mit der Befreiung der Schulpflicht in Frankreich funktioniert...

Offline -Helmut-

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #6 am: 16. Juni 2012, 12:21:27 »
Gibt es überhaupt eine sogenannte "Schulpflicht" oder ist es eher eine Unterrichtspflicht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
Wie bekannt dürfen auch private Schulen unterrichten. Walddorfschulen und Monetsorieschulen sind ein Beispiel und schneiden besser ab als die staatlichen Schulen hinsichtlich Pisa.
Macht euch mal frei von der Vorstellung nur staatliche Schulen seien gut, ratsam, notwendig.
Es gibt eine Bildungspflicht, keine nationale Schulpflicht.

In der Schweiz (bis auf 2 Kantone), Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Australien und den USA besteht anstatt der Schulpflicht eine Bildungspflicht oder Unterrichtspflicht, die statt durch Schulbesuch auch durch Hausunterricht oder Unschooling (selbstständiges Lernen) erfüllt werden kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Montessorip%C3%A4dagogik
http://de.wikipedia.org/wiki/Waldorfp%C3%A4dagogik

http://blog.montessori.fr/ nachträglich hinzugefügt

http://www.infobest.eu/de/en-france43113-de/ hier gibt es einiges lesenswerte.

http://translate.google.de/translate?sl=fr&tl=de&js=n&prev=_t&hl=de&ie=UTF-8&layout=2&eotf=1&u=http%3A%2F%2Ffr.wikipedia.org%2Fwiki%2FEnseignement_priv%25C3%25A9_en_France&act=url ist die übersetzte Seite von hier --> http://fr.wikipedia.org/wiki/Enseignement_priv%C3%A9_en_France

Das franz. Schulsystem als solches erklärt hier: http://www.eurorai.org/PDF/pdf Seminar Karlsruhe/Karlsruhe-Situation in Frankreich-definitiv.pdf

P.S.  Eigentlich bedarf es keiner weiteren Erklärung. Da verschiedentlich meine Meinung als was anderes interpretiert wird als eine Meinung die zu einem anderen Zeitpunkt ganz anders sein kann,
weise ich ausdrücklich darauf hin, was hier steht ist meine derzeitige Meinung. Nichts anderes.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2012, 13:38:29 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline jmfrank

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #7 am: 16. Juni 2012, 21:03:10 »
das ist ja genau der Grund warum ich frage. Da in Deutschland Schulpflicht herrscht, in Frankreich aber nur Bildungspflicht, kann man dadurch die Schulpflicht in Deutschland unterwandern. Deswegen gehe ich davon aus, dass die deutschen Behörden hohe Hürden legen.
Ich plane nämlich, falls ich auch in Rheinland-Pfalz mit meinem Schulantrag scheitere, in Frankreich eine deutsche Auslandsschule zu eröffnen. Diese Schule wird eine sogenannte Heimschule sein, d.h. die Eltern können ihre Kinder zu Hause betreuen. Die französischen Behörden akzeptieren dies unter Auflagen, aber was sagen die deutschen.
Daher ist es wichtig zu wissen, was die deutschen Behörden für Anforderungen stellen.
Vielen Dank für euer Interesse und eure Unterstützung

Johannes-Maria

Offline onjaanja

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #8 am: 19. Juni 2012, 12:47:35 »
...also ich habe jetzt mal bei den Bekannten nachgefragt die in Deutschland wohnen und deren Kinder in Frankreich in die Schule gehen...
Sie mussten die Kinder ersteinmal beim Kultusministerium von der deutschen Schulpflicht befreien lassen und dann einen Nachweis von der Schule und der Mairie bringen dass das Kind bzw. die Kinder in Frankreich zur Schule gehen...
Zur Genehmigung in Frankreich mussten sie nur mit der zuständigen Mairie klären dass der Bürgermeister den "Segen" dazu gibt die Kinder auch in seiner Kommune (hat ja keinen finanziellen Vorteil) in die Schule gehen "darf"... aber bei den rückgängigen Zahlen snd die Schulen mittlerweile für jedes Kind mehr froh.... und war von daher kein Problem....
Wie es jetzt in franz. Kommunen aussieht wo eine recht hohe Schülerzahl ist weiß ich nicht wie gerne da Kinder mit Wohnsitz ausserhalb Deutschland aufgenommen werden...

Lg

Offline Alice

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #9 am: 11. August 2012, 23:47:18 »
Huhu, ich habe hier von Schulgeld gelesen wenn ein in F wohnhaftes Kind in D in die Schule geht. Kann dazu ganz sicher sagen, dass es da auch andere Fälle gibt, wir zahlen nämlich keines. Vielleicht kommt es auf die Gemeinde drauf an.
Viele Grüße :-)

Offline homeschoolmom

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Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« Antwort #10 am: 04. März 2016, 21:56:02 »
das ist ja genau der Grund warum ich frage. Da in Deutschland Schulpflicht herrscht, in Frankreich aber nur Bildungspflicht, kann man dadurch die Schulpflicht in Deutschland unterwandern. Deswegen gehe ich davon aus, dass die deutschen Behörden hohe Hürden legen.
Ich plane nämlich, falls ich auch in Rheinland-Pfalz mit meinem Schulantrag scheitere, in Frankreich eine deutsche Auslandsschule zu eröffnen. Diese Schule wird eine sogenannte Heimschule sein, d.h. die Eltern können ihre Kinder zu Hause betreuen. Die französischen Behörden akzeptieren dies unter Auflagen, aber was sagen die deutschen.
Daher ist es wichtig zu wissen, was die deutschen Behörden für Anforderungen stellen.
Vielen Dank für euer Interesse und eure Unterstützung

Johannes-Maria

Hallo!

Hat sich dahingehend denn etwas ergeben?

Viele grüße