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Autor Thema: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag  (Gelesen 7860 mal)

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Offline TGV

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Hallo allerseits,


wir wohnen, bis vor kurzem zu zweit, jetzt zu dritt ;) in DE, ich arbeite in DE, meine Frau ist Grenzgängerin und arbeitet in FR, wir sind beide in DE voll (unbeschränkt) steuerpflichtig. Wir haben Mitte September einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse Offenburg eingereicht - null Reaktion. Zwischenzeitlich kam ein ausgefülltes E411 von der CAF, das uns bescheinigt, daß wir in FR keine Ansprüche auf Kindergeld o.Ä. haben.

Die CAF hat uns darum gebeten, ein E411 der Familienkasse an die CAF zurückzuleiten - also schickten wir E411 aus FR an selbige, mit Bitte um Ausfüllen und Rücksendung.

Die Antwort war die Übersendung eines Antrags "Kindergeld Ausland", mit "Bitte um Erledigung". Darin wird genau das abgefragt, was wir eh' schon im ersten KiGe-Antrag angegeben haben, PLUS eine Aufstellung aller Erwerbsunterbrechungszeiten beider Eltern der letzten fünf (!) Jahre vor Antragsstellung gefordert, und zwar aufgedrüselt nach wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, etc. pp., von wem hat man deswegen eine Geldleistung bekommen (Pole Emploi etc.)

Meine Fragen dazu

* E411: hätten das nicht CAF und Familienkasse direkt untereinander ausmachen sollen, ohne im Dreieck über uns zu kommunizieren?
* ist es normal, daß das etwas länger dauert? Bei nicht-Grenzgänger-Bekannten von uns war der Kindergeld-Bescheid in der Regel nach zwei Wochen da, wir warten schon fünf.
* rein interessehalber - warum diese sehr detaillierten Fragen nach Erwerbsunterbrechung der letzten fünf Jahre? Ich vermag da beim besten Willen keinen Bezug zum Kind(ergeld) zu erkennen.


Offline TGV

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Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« Antwort #1 am: 08. November 2012, 16:44:27 »
Also, inzwischen sind wir ein wenig schlauer, nachdem endlich mal jemand bei der Familienkasse OG telefonisch erreichbar war:

* E411 - ja, das hätten CAF und Familienkasse direkt machen sollen. Haben sie aber nicht (die CAF kann nicht mal "Familienkasse" richtig schreiben..), das kommt angeblich vor, und Schuld sind natürlich immer die im jeweils anderen Land[tm]

* die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Kindergeldantrags liegt bei sechs (!) Wochen, laut Familienkasse Offenburg. D.h. es hat 6 Wochen gebraucht bis die gemerkt haben, daß sie lieber einen "Kindergeldantrag Ausland" haben wollen, und jetzt dauerts eben nochmal sechs, bis sie sich den freundlicherweise wieder angucken (und dann hoffentlich nix fehlt..). Eingangsbestätigungen verschickt man dort grundsätzlich nicht.

Naja. Also, warten - in ein paar Wochen wissen wir wieder mehr. Die CAF hat inzwischen das E411 der Familienkasse angemahnt (natürlich bei uns, nicht bei der Familienkasse). Seufz.

Offline Waylon57

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Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« Antwort #2 am: 08. November 2012, 19:49:42 »
Wenn man weiß was man denen alles schicken muß, dann geht das in Offenburg ziemlich fix. Die Bewilligung das Kindergeld ist mir, drei Wochen nach der Antragstellung, letzte Woche ins Haus geflattert.

Was ist den das Formular E411? Sowas wollte man von mir noch nie und ich habe in den letzten drei Jahren für unsere Tochter schon drei Anträge gestellt. 


Offline TGV

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Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« Antwort #3 am: 09. November 2012, 09:36:54 »
Wenn man weiß was man denen alles schicken muß, dann geht das in Offenburg ziemlich fix. Die Bewilligung das Kindergeld ist mir, drei Wochen nach der Antragstellung, letzte Woche ins Haus geflattert.

Was ist den das Formular E411? Sowas wollte man von mir noch nie und ich habe in den letzten drei Jahren für unsere Tochter schon drei Anträge gestellt. 

Naja, wir haben einen erst ganz normalen Kindergeldantrag ausgefüllt und hingeschickt. Immerhin geht es um eine Familie, die in Deutschland wohnt, hier unbeschränkt steuerpflichtig ist, und das Kind ist deutscher Staatsbürger.

Reicht aber nicht, es braucht noch einen "Kindergeldantrag Ausland" (siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg51-Antrag-Ausland.pdf), weil meine Frau Grenzgängerin ist. Der will eben noch eine ganze Menge mehr, insbesondere eine Aufstellung aller Zeiten der letzten fünf Jahre, in denen man nicht erwerbstätig war, mit Grund, und ob und von wem man in der Zeit Hilfsgelder bekommen hat, einen Nachweis, daß man krankenversichert ist etc. pp. Warum auch immer. Ob das was wir jetzt dazugelegt haben bem Amt gefällt oder ob sie's noch genauer wissen wollen, wird abzuwarten sein.

Das E411 findest Du hier, da steht auch ziemlich genau, was es ist: http://www.eu-info.de/static/common/files/view/3164/Formular_E_411.pdf. Ei-gent-lich sollten das die Familienkasse und die CAF direkt untereinander austauschen, unsere CAF-Sachbearbeitung hat das aber offenbar nicht gewußt.

Offline chevymichel

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Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« Antwort #4 am: 26. November 2012, 20:21:19 »
Naja. Komisch ist das schon das die in OG den Antrag Kindergeld Ausland haben wollten...
Aber die Bearbeitungszeit ist immernoch normal..

Aber wie hier schon erwähnt wurde. Wenn man schon mal alles durch hatte weiß man beim nächsten Kind schon Bescheid..
Bei und ( beide in D arbeitend ) hat es 3 Wochen gedauert.  Allerdings hatte sich die CAF in Strasbourg selber mit denen in OG auseinander gesetzt.  Und das ging recht fix.
Also ich noch in Moselle gewohnt hatte war es auch ein riesiges Theater zwischen OG und der CAF in Metz..

Offline TGV

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Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« Antwort #5 am: 07. Januar 2013, 10:28:16 »
Das Drama geht weiter - ich hab's mir erlaubt mal in einem Brief zusammenzufassen. Wer Interesse hat, hier ist er zu finden: http://trucdeouf.emeto.de/archives/848-Eine-Frage-der-Prioritaeten.html

Offline TGV

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Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« Antwort #6 am: 24. Januar 2013, 11:29:06 »
Nach guten viereinhalb Monaten Warterei kam jetzt endlich der Kindergeldbescheid. Gezahlt wird lt. Band dann im Februar, für bis dahin dann sechs (!) angebrochene Lebensmonate auf einmal. Halelujah!

Offline chevymichel

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Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« Antwort #7 am: 24. Januar 2013, 18:05:44 »
Tja.  Das nennt man Bürokratie. Lol...

Aber zumindest gibt's dann schön Geld aufs mal...