Hallo allerseits,
wir wohnen, bis vor kurzem zu zweit, jetzt zu dritt

in DE, ich arbeite in DE, meine Frau ist Grenzgängerin und arbeitet in FR, wir sind beide in DE voll (unbeschränkt) steuerpflichtig. Wir haben Mitte September einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse Offenburg eingereicht - null Reaktion. Zwischenzeitlich kam ein ausgefülltes E411 von der CAF, das uns bescheinigt, daß wir in FR keine Ansprüche auf Kindergeld o.Ä. haben.
Die CAF hat uns darum gebeten, ein E411 der Familienkasse an die CAF zurückzuleiten - also schickten wir E411 aus FR an selbige, mit Bitte um Ausfüllen und Rücksendung.
Die Antwort war die Übersendung eines Antrags "Kindergeld Ausland", mit "Bitte um Erledigung". Darin wird genau das abgefragt, was wir eh' schon im ersten KiGe-Antrag angegeben haben, PLUS eine Aufstellung aller Erwerbsunterbrechungszeiten beider Eltern der letzten fünf (!) Jahre vor Antragsstellung gefordert, und zwar aufgedrüselt nach wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, etc. pp., von wem hat man deswegen eine Geldleistung bekommen (Pole Emploi etc.)
Meine Fragen dazu
* E411: hätten das nicht CAF und Familienkasse direkt untereinander ausmachen sollen, ohne im Dreieck über uns zu kommunizieren?
* ist es normal, daß das etwas länger dauert? Bei nicht-Grenzgänger-Bekannten von uns war der Kindergeld-Bescheid in der Regel nach zwei Wochen da, wir warten schon fünf.
* rein interessehalber - warum diese sehr detaillierten Fragen nach Erwerbsunterbrechung der letzten fünf Jahre? Ich vermag da beim besten Willen keinen Bezug zum Kind(ergeld) zu erkennen.