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Autor Thema: Wer haftet bei Schulunfall im Sportunterricht  (Gelesen 3860 mal)

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Offline Jeanette

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Wer haftet bei Schulunfall im Sportunterricht
« am: 19. Januar 2016, 19:01:40 »
Hallo!
Ich war die ganze Zeit auch stille Leserin und hab doch schon so manche interessante Antworten hier im Forum gelesen, die auch mir geholfen haben!
Ich hoffe jemand kann auch meine Frage beantworten... hab zu diesem Thema leider nirgends was gefunden. Kurz was zur Vorgeschichte:
Mein Sohn (11 Jahre) hatte gestern im College einen Unfall im Sportunterricht. Er ist gestolpert und wollte sich dabei mit den Händen abfangen. Er ist so doof auf die rechte Hand gefallen, dass er sie nicht mehr bewegen konnte und Schmerzen hatte. Seiner Aussage nach wollte sein Lehrer ihn ins Krankenhaus bringen lassen, worauf mein Sohn meinte, es würde schon gehen und machte so gut es eben ging weiter...(damit hatte sich das auch für den Lehrer erledigt, was mich wirklich an seiner Verantwortung zweifeln lässt). Zu Hause angekommen erzählte er mir natürlich die ganze Geschichte und ich fuhr mit ihm auf direktem Weg ins Krankenhaus nach Deutschland. Dort wurde ein Bruch des Unterarmes festgestellt!!! Jetzt zu meiner Frage: Da es ein Unfall in der Schule war, gilt es natürlich als Schulunfall. In Deutschland würde die BG Kasse Andernach für die medizinische Notfallversorgung (ärztliche Untersuchung, Röntgen, usw...) dafür aufkommen.  Da wir jedoch in Frankreich wohnen und mein Sohn hier zur Schule geht, müsste doch die französische ,,Unfallkasse" dafür haften, oder? Hat jemand von euch Erfahrung damit und kann etwas zu Ablauf sagen?

Merci :winkerwinker:

Offline Waylon57

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Re: Wer haftet bei Schulunfall im Sportunterricht
« Antwort #1 am: 20. Januar 2016, 14:22:00 »
Wenn es denn in Frankreich eine solche gesetzliche Unfallversicherung geben sollte, dann frage ich mich warum die Schule zu Beginn des neuen Schuljahres immer eine Bescheinigung über eine aktuelle "assurance scolaire" haben will.

Frag doch einfach mal den Lehrer oder spreche die CPAM darauf an.


Edit:

Meine Frau ist Schulkrankenschwester in Frankreich und hat jetzt mal mit Kollegen in ihrem Collège gesprochen.

Bei dem von dir geschilderten Unfall wird die Kosten eure assurance scolaire tragen müssen. Die Schule kommt nur für irgendwas auf, wenn z.B. der Lehrer in irgendeiner Art und Weise fahrlässig gehandelt hat und sich dadurch der Unfall ergeben hat oder wenn der Unfall durch irgendetwas entsteht was die Schule zur Verfügung stellt, z.B. wenn der Barren zusammenbricht.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2016, 18:16:07 von Waylon57 »