Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Staatsangehörigkeit Kind  (Gelesen 6565 mal)

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Offline Alice

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Staatsangehörigkeit Kind
« am: 20. August 2014, 14:59:42 »
Huhuuu, ich Deutsche, bekomme ein Kind mit meinem Mann: Franzose. Geburt wird in F sein. Ich glaube das Kind hat dann automatisch die fr. Staatsangehörigkeit, oder? Ich möchte aber, dass es auch die dt. Sta hat, also beide. Lt. meinem Mann gehen beide. Aber was muss ich unternehmen, damit dass klappt? Vor der Geburt beim Konsulat beantragen oder anderees? Wer weiß es? Dankeeeee  ;) :) :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Waylon57

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Re: Staatsangehörigkeit Kind
« Antwort #1 am: 20. August 2014, 15:59:41 »
Wenn ein Elternteil Deutscher ist bekommt das Kind automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ihr könnt die Geburt beim Standesamt I in Berlin beurkunden lassen oder eine einfache Namenserklärung für das Kind im Generalkonsulat Straßburg machen. Da die Beurkundung der Geburt 80€ kostet und ihr ja auch verheiratet seid, bietet sich die Namenserklärung an.

Infos hierzu gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/familienrecht/00__familien-uebseite.html

Da ja auch ein Ausweis oder Reisepass für das Kind benötigt wird, bietet es sich an die Namenserklärung mit der Beantragung des Passes zu verbinden. Termine hierzu können auch Online gemacht werden. Die Namenserklärung muss innerhalb eines Jahres nach Gebuurt gemacht werden.

Weitere Infos zum Thema Ausweis gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/pass-personalausweis/00-pass-uebseite.html

Offline Dragonvamp

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Re: Staatsangehörigkeit Kind
« Antwort #2 am: 20. August 2014, 20:56:05 »
Waylon: woher nimmst du deine Vermutung?

Wenn das Kind in Frankreich geboren wird, steht ihm automatisch die französische Staatsbürgerschaft zu. Sogar bei zwei deutschen Eltern, aber erst wenn es das 16. Lebensjahr erreicht.
Sind beide Eltern unterschiedlicher Nationen, stehen ihm beide sofort zu.

Die Beantragung der Geburtsurkunde in Deutschland kostet genauso wie jede andere Geburtsurkunde 10€.
Ist allerdings komplizierter, da bei nicht verheirateten Eltern neben dem Pass auf dem Konsulat auch vaterschaftsannerkennung und Sorgerecht geklärt werden müssen.

Wenn man allerdings gleich den französischen fürs Kind beantragen will, einfach zuständige Behörde (Mairie hilft gut) befragen 😉

Offline Waylon57

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Re: Staatsangehörigkeit Kind
« Antwort #3 am: 20. August 2014, 21:26:43 »
Von der französischen Staatsangehörigkeit habe ich auch nicht gesprochen, denn Alice ging es ja im Speziellen um die deutsche Staatsangehörigkeit. Das man durch Geburt in Frankreich auch die französische Staatsangehörigkeit bekommt ist doch wohl klar.  ;)

Das die Geburtsurkunde nur 10€ kostet ist auch klar, jedoch kostet die Beurkundung beim Standesamt I nochmals die bereits erwähnten 80€. Das Geld kann man sich aber sparen wenn man verheiratet ist und stattdessen nur eine Namenserklärung abgeben.

Ich stelle hier keine Vermutungen auf, sondern spiele das ganze Prozedere inzwischen schon zum zweiten mal durch.  ;)

 

Offline Dragonvamp

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Re: Staatsangehörigkeit Kind
« Antwort #4 am: 22. August 2014, 13:31:10 »
Waylon:
Das finde ich faszinierend, denn ich habe beim Standesamt Berlin I mir die 10€ bezahlen müssen.
Dafür hat das ganze Prozedere 1,5 Jahre gedauert...
Und wir waren nicht verheiratet. Mussten Sorgerecht-, Namenserklärung und vaterschaftsannerkennung in strasbourg aufm Konsulat erledigen, sonst gabs nämlich keine Geburtsurkunde, und auch dafür müssten wir nichts zahlen.
Also grad 10€ plus Versandkosten der ganzen Unterlagen.

Mein Kollege bekam im Dezember Kind, verheiratet, und könnte sogar im nächsten Standesamt auf deutscher Seite Geburtsurkunde beantragen ohne weitere Papiere. Musste dafür nichts nach Berlin schicken...

Bei mir kommt es die nächsten Wochen (Geburtstermin ist nächste Woche) noch mal unverheiratet vor...
Bin ich ja mal gespannt, ob sich wieder was verändert hat.
Diesbezüglich melde ich mich dann noch mal.
Scheint ja von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein.

Wobei das französische System da eh schöner ist. Vom Krankenhaus auf die Mairie, unterschreiben fertig. Sorgerecht vaterschaftsannerkennung und Geburtsurkunde fast kostenlos mit hundert beglaubigten Kopien erledigt 😊

Offline Waylon57

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Re: Staatsangehörigkeit Kind
« Antwort #5 am: 22. August 2014, 14:11:20 »
Mir hat eine Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Paris geschrieben, dass es bei verheirateten Paaren nicht nötig ist die Geburt beurkunden zu lassen, da damit Kosten von 80€ einhergehen. Wir haben dann für unsere Tochter nur eine Namenserklärung gemacht und dies am Zuge der Passbeantragung.

In diesem Merkblatt werden auch die 80€ genannt, wobei hier nur von "je nach Fall" die rede ist:
http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3921324/Daten/3334884/03geburtsanzeigenichtverhelterndatei.pdf


Hat dein Kollege den Nachwuchs in Deutschland oder Frankreich bekommen? Wie nämlich ein deutsches Standesamt so ohne weiteres eine Geburt in Frankreich beurkunden will ist mir persönlich eher schleierhaft. 


Ein deutsche Geburtsurkunde habe wir für unsere Tochter nicht und werden wir für unseren Sohn auch nicht brauchen. Die internationale Geburtsurkunde aus Frankreich, welch wie du bereits geschrieben hast kostenlos ist, und der deutsche Pass sind für uns eigentlich ausreichen.


Ansonsten wünsche ich dir alles Gute für die anstehende Geburt.  :)   

Offline Alice

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Re: Staatsangehörigkeit Kind
« Antwort #6 am: 26. August 2014, 08:17:33 »
Ok vielen Dank! Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, muss ich vor der Geburt nichts machen und danach das genannte Prozedere. Merci  :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Waylon57

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Re: Staatsangehörigkeit Kind
« Antwort #7 am: 03. Oktober 2014, 10:00:11 »
Neuste Infos aus dem Generalkonsulat:

Wenn man will, dass auch seine Enkel eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann wird man um eine Beurkundung der Geburt mit den entsprechenden Kosten nicht herumkommen.