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Autor Thema: Zuständigkeit bei Sorgerechtsschwierigkeiten?  (Gelesen 4238 mal)

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Thomas1406

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Zuständigkeit bei Sorgerechtsschwierigkeiten?
« am: 03. April 2013, 19:58:28 »
Hallo zusammen ,
Wollte mal fragen ob das Jugendamt in D immernoch zuständig ist bei Sorgerechtsfragen, oder wo man den sonst hin geht?
(Wenn ein Partner in D wohnt und einer in F)
Gruß
« Letzte Änderung: 04. April 2013, 05:23:15 von Thomas1406 »

Offline Gabrielle

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Re: Zuständigkeit bei Sorgerechtsschwierigkeiten?
« Antwort #1 am: 04. April 2013, 17:04:12 »
Hallo Thomas,

ich denke, das kommt vor allem darauf an, WO das Kind lebt. Lebt es in Deutschland, geht alles nach dem Wohnsitz des Kindes - auch die leidigen Sorgerechtsfragen.

lg Gabrielle

Offline Alice

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Re: Zuständigkeit bei Sorgerechtsschwierigkeiten?
« Antwort #2 am: 05. April 2013, 13:35:35 »
Hallo, wenn das Kind in Frankreich lebt, ist das deutsche Jugendamt auf jeden Fall nicht mehr zuständig. Das weiß ich sicher, weiter kann ich leider nicht helfen  :-\

:winkerwinker:
Viele Grüße :-)