Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: tristan am 14. April 2015, 20:13:57
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Hallo. Ich arbeite als Grenzgänger und wir bekommen im Oktober Nachwuchs. Ich habe gelesen das man in Frankreich 11 Tage Urlaub innerhalb der ersten 4 Monate bekommt. Greift das auch für Grenzgänger oder wird der Vasterschaftsurlaub nach deutschem Recht gewährt ?
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Wie Du hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F3156.xhtml#N10121 sehen kannst (gaanz unten), handelt es sich dabei um eine arbeitsrechtliche Regelung, die für Dich als Grenzgänger nur greifen würde, wenn Du in Frankreich arbeitest - ist das so?
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Nein, ich arbeite in Deutschland und wohne in Frankreich. Also muss ich dann Vaterschaft nach deutschem Recht beantragen. Danke für die Info :-)
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nach deutschem Recht!
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Eine Vaterschaft kann man zwar feststellen lassen, aber daß man sie beantragen kann ist mir neu.
Gibt es dafür Formulare?