Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: tristan am 14. April 2015, 20:13:57

Titel: Vaterschaftsurlaub:-)
Beitrag von: tristan am 14. April 2015, 20:13:57
Hallo. Ich arbeite als Grenzgänger und wir bekommen im Oktober Nachwuchs. Ich habe gelesen das man in Frankreich 11 Tage Urlaub innerhalb der ersten 4 Monate bekommt. Greift das auch für Grenzgänger oder wird der Vasterschaftsurlaub nach deutschem Recht gewährt ?
Titel: Re: Vaterschaftsurlaub:-)
Beitrag von: TGV am 15. April 2015, 08:45:22
Wie Du hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F3156.xhtml#N10121 sehen kannst (gaanz unten), handelt es sich dabei um eine arbeitsrechtliche Regelung, die für Dich als Grenzgänger nur greifen würde, wenn Du in Frankreich arbeitest - ist das so?
Titel: Re: Vaterschaftsurlaub:-)
Beitrag von: tristan am 15. April 2015, 08:57:32
Nein, ich arbeite in Deutschland und wohne in Frankreich. Also muss ich dann Vaterschaft nach deutschem Recht beantragen. Danke für die Info :-)
Titel: Re: Vaterschaftsurlaub:-)
Beitrag von: Alice am 17. April 2015, 15:45:47
nach deutschem Recht!
Titel: Re: Vaterschaftsurlaub:-)
Beitrag von: spirou am 17. April 2015, 17:59:38
Eine Vaterschaft kann man zwar feststellen lassen, aber daß man sie beantragen kann ist mir neu.
Gibt es dafür Formulare?