Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Unterhalt Gericht in Frankreich  (Gelesen 6119 mal)

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Offline Alice

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Unterhalt Gericht in Frankreich
« am: 03. Mai 2013, 16:03:33 »
Hallo ihr Lieben, hat von euch schon jmd Erfahrungen mit einer Abänderungsklage bzgl. eines aus einem gerichtlichen Vergleich resultierenden Unterhaltstitels? Auf deutsch, Kind in Frankreich, Vater in Deutschland, zahlt trotz Titels keinen Unterhalt. Er will Abänderungsklage einreichen. Dies muss er in Frankreich machen, da das Kind da wohnt. In D bezahlt der "Unterlegene" die Kosten, soweit ich weiß. Wie ist es in Frankreich, wer zahlt die Kosten, die dem Kind bzw. der Mutter entstehen (durch RA etc.)? Wäre super toll wenn jmd was weiß und das mitteilt. Vielmals merci  :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline stanefia666

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Re: Unterhalt Gericht in Frankreich
« Antwort #1 am: 14. Juni 2013, 08:18:34 »
Hallo Alice,
Hat dir schon jemand geantwortet? Das würde mich nämlich auch interessieren. Mein Ex Mann ist der Meinung, erst bräuchte überhaupt nicht zu zahlen, weil er in D und Kind in F!
An wen kann ich mich bei fragen und zur evtl Berechnung wenden? Das deutsche Jugendamt hat mir nen Brief geschickt, das die Zuständigkeit mit dem Umzug endete.

Vlg
Jenny

Offline -Helmut-

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Re: Unterhalt Gericht in Frankreich
« Antwort #2 am: 14. Juni 2013, 10:13:58 »
Wendet Euch an die Maison de Justice et du Droit in Forbach. Adresse= 8, Avenue de l'Europe, 57600 Forbach, Telefon 0387 886666, Fax 0387 886669

Besuchszeiten zu Fragen zu Angelegenheiten des Frauen- und Familienrecht sind le mardi de 9H a 12H30 et le jeudi de 13H30 a 17H00
Meist ist dies eine Rechtsberatung die oft kostenlos ist, weil sie von Streitschlichtern bzw pensionierten Anwälten oder Richtern vorgenommen werden.

Notfalls sprechen die auch Deutsch dort.

Es sind auf jeden Fall Experten des französischen Zivilrechtes die mehr aussagen können als was zu erwarten ist usw.

VlG Toyo
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Alice

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Re: Unterhalt Gericht in Frankreich
« Antwort #3 am: 17. März 2014, 22:01:05 »
Hallo Helmut, vielen Dank für die Antwort - die ich leider eben erst gelesen habe. Geändert hat sich an der Lage aber nichts, nach wie vor kein Unterhalt. ist die Stelle in Forbach auch für im Elsass lebende? Hat jmd von euch schon einen Unterhaltstitel in D vollstreckt. Wisst ihr, wie lange später man einen Titel vollstrecken lassen kann? Sprich wenn der Monsieur mal wieder nicht arbeitet, kann ich in z.B. 3 Jahren wenn er wieder arbeitet, den unterhalt nachträglich einfordern oder nur sofort? Hat von euch schonmal jmd den Vater angezeigt wegen Unterhaltspflichtverletzung? Bringt das was? Wäre super wenn ihr was schreibt  :doppeld: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Alice

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Re: Unterhalt Gericht in Frankreich
« Antwort #4 am: 24. Mai 2014, 11:45:12 »
Neue Situation, überraschenderweise hat der Kindsvater die Klage auf Senkung des Unterhalts in Deutschland eingereicht, und ich wäre zum erscheinen verpflichtet beim Gerichtstermin und müsse einen Rechtanwalt beauftragen. Lebe in F, dann muss das doch in F geregelt werden oder? Antworten wären echt lieb.  :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt Gericht in Frankreich
« Antwort #5 am: 24. Mai 2014, 12:52:25 »
Hi Alice,

ja, leider ist das tatsächlich "so"! Gerichtsstand ist immer dort, wo der "Beklagte" wohnt. Wollte er (oder man) etwas von dir, dann wäre Frankreich zuständig. Und ja, leider herrscht beim Familiengericht in Deutschland Anwaltszwang, so dass ich dir empfehlen würde, dir einen RA oder RAin in Deutschland (Saarland) zu suchen.

Und bitte denke daran: Recht haben ist nicht (immer) Recht kriegen.

Dir und allen anderen aus unserem Forum ein schönes Wochenende - Gabrielle