Hi Alice,
ja, leider ist das tatsächlich "so"! Gerichtsstand ist immer dort, wo der "Beklagte" wohnt. Wollte er (oder man) etwas von dir, dann wäre Frankreich zuständig. Und ja, leider herrscht beim Familiengericht in Deutschland Anwaltszwang, so dass ich dir empfehlen würde, dir einen RA oder RAin in Deutschland (Saarland) zu suchen.
Und bitte denke daran: Recht haben ist nicht (immer) Recht kriegen.
Dir und allen anderen aus unserem Forum ein schönes Wochenende - Gabrielle