Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: tristan am 08. August 2013, 18:43:44
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Meine Freundin möchte mit ihrem Sohn aus 1.Ehe zu mir nach Frankreich ziehen.
Sie hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für DE und gemeinsames Sorgerecht
für den Sohn. Sie wird als Grenzgängerin arbeiten.
Die mündliche Zustimmung des Kindesvaters haben wir.
Gibt es Probleme bei der Anmeldung in Frankreich ???
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Es gibt in Frankreich doch gar kein Meldewesen .
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Abgesehen vom Meldewesen würde ich mir die schriftliche Zusicherung geben lassen, wenn ihr die Zustimmung des Vaters braucht. Kann er ja sonst bei jedem Krach zurückziehen, diese mündliche Zustimmung.. :police: :winkerwinker: