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Autor Thema: Tagesmutter: Arbeitsvertrag und Sozialversicherung  (Gelesen 2436 mal)

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Offline Michi1986

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Tagesmutter: Arbeitsvertrag und Sozialversicherung
« am: 21. März 2016, 21:05:45 »
Hallo liebe Wissensgemeinschaft,

meine Familie und ich sind seit knapp 4 Monaten auf Entsendung in Toulouse und möchten nun eine Tagesmutter anstellen.
Der Arbeitsvertrag mit der Tagesmutter ist bereits erstellt. Ich zahle meine Sozialversicherungsbeiträge nach wie vor in Deutschland und habe auch keine französische Sozialversicherungsnummer.
Leider sind mir einige Dinge nicht klar und möchte euch um Hilfe bitten:

- Die Nettokosten werden direkt an die Tagesmutter überwiesen, oder?
- Wie werden die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt?
- Werden mir die Beiträge in Rechnung gestellt, wenn ja, von wem?

Ich probiere schon seit einigen Tagen meine Fragen selbst zu beantworten und bin nach einem Telefonat mit der URSSAF und CAF zu folgendem Ergebnis gekommen:

- Ich beanspruche keine Förderung von der CAF, da mir die anfallenden Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden
- Nichts desto trotz wurde mir gesagt, dass ich die Dokumente "Declaration de situation pour les prestations familiales et les aides au logement" und "Demande du complement de libre choix du mode de garde" einreichen muss, auch wenn kein Anspruch auf Zuschüsse besteht

Leider ist mir nicht klar, wie ich dadurch Zugang zur Homepage der Urrsaf (http://www.pajemploi.urssaf.fr/pajewebinfo/cms/sites/pajewebinfo/accueil.html) bekommen soll. Wenn ich alles verstanden habe, werden die monatlichen Kosten dort erfasst und dadurch die Sozialabgaben ermittelt.

Nochmal zusammengefasst möchte ich wissen wie:

- Die Beschäftigung mit der Tagesmutter richtig anzeige
- Dadurch die Sozialversicherungsbeiträge entrichten kann


Vielen Dank für eure Mühen (Ich hoffe ich habe alle nötigen informationen berietgestellt),
Michi