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Autor Thema: Gibt es nach dem dt. Elterngeld Familienleistungen aus F?  (Gelesen 4589 mal)

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Offline Alice

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Hallo,
hat wer Erfahrungen damit? Wenn als Grenzgängerin 3 Jahre Elternzeit in D genommen wurden, in denen im ersten Jahr Elterngeld aus D bezogen wurde, wie geht es danach weiter? Besteht ein Anspruch auf eine Familienleistung von der CAF in F, da es ja kein Geld aus D mehr gibt? Oder nicht? Hatte es schon jmd und weiß es genau?
Danke schonmal :-)
Viele Grüße :-)

Offline Bingo

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Re: Gibt es nach dem dt. Elterngeld Familienleistungen aus F?
« Antwort #1 am: 06. April 2017, 12:38:27 »
In F gibt es nach dem 2. Kind eine Leistung bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, sofern man in Elternzeit ist. Nach dem 1. gibt es nix soweit ich weiß.

Offline Alice

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Re: Gibt es nach dem dt. Elterngeld Familienleistungen aus F?
« Antwort #2 am: 05. Mai 2017, 08:29:42 »
Danke Bingo,

das habe ich so auch gelesen, aber die CAF prüft das seit über 1 Jahr und scheint das nicht so klar zu sehen, dass ein Anspruch besteht  :anixwissen:. Hattest du die Leistung erhalten? LG :Hands:
Viele Grüße :-)

Offline Bingo

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Re: Gibt es nach dem dt. Elterngeld Familienleistungen aus F?
« Antwort #3 am: 05. Mai 2017, 09:25:42 »
Ja. War aber auch Papierkrieg ohne Ende. Haben nur nicht die Rechnung mit meinem Mann gemacht - ist Franzose und hat denen irgendwann mal telefonisch Dampf gemacht ;-)
Läuft es dann mal, muss quatalsmäßig von der Kindergeldkasse ne Info an die CAF gesendet werden. Hat auch nicht immer gefunzt. Muss man den Wisch in D halt telefonisch anfordern auf die Schneckenpost warten (Mail ging nicht lt. Kindergeldkasse) und dann an die CAF weiterleiten. Auszahlung war immer im April für Jan-Mrz, Juli für Apr-Jun, Oktober für Jul-Sep und Januar für Okt-Dez.
Hartnäckig bleiben und viel Geduld haben!

Offline Alice

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Re: Gibt es nach dem dt. Elterngeld Familienleistungen aus F?
« Antwort #4 am: 10. Mai 2017, 21:56:38 »
Oh ja, das mit dem Schneckentempo kannst du laut sagen  =D! Mein Mann ist auch Franzose und hat x mal mit denen telefoniert, aber immer ist jmd dran der nix genaues weiß und wir haben schon etliche Male ein und dasselbe Schreiben trotz Beantwortung ein paar Wochen später nochmal bekommen etc. Könnte einen Roman schreiben  :eijoo:.
Es scheint sich aber gerade etwas zu tun..ich warte mal geduldig ;-).

Allerdings ein Punkt wurde uns anders gesagt, es gibt zwar die Leistung in Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, allerdings nur 2 Jahre lang, also nach einem Jahr Elterngeld gibt es in F dann noch 1 Jahr Leistung.

LG  :winkerwinker:
Viele Grüße :-)