Hallo Sophie,
ja, das stimmt. Dein Bruttogehalt wird von der Elterngeldstelle quasi Deutsch "versteuert", also wird gemäß Lohnsteuertabelle ein Betrag zu den Sozialbeiträgen abgezogen. Danach wird die Höhe des dir zustehenden Elterngeldes bemessen bzw. berechnet.
Da du das Geld aus D. erhälst, wird nach deutschem Recht versteuert. Ansonsten hättest du einen Vorteil gegenüber in Deutschland wohnender Eltern.
LG
Nutellalein