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Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Emifra am 27. Januar 2014, 14:20:33

Titel: Stiefkindadoption
Beitrag von: Emifra am 27. Januar 2014, 14:20:33
Hallo, vielleicht hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht, bevor ich mein Geld einem Anwalt gebe.

Situation:
Mann hat Kind aus erster Ehe. Ehe wurde geschieden. Mutter hat kein Interesse am Kind. Sorgerecht wurde dem Vater übertragen. Mutter kümmert sich nicht ums Kind. Vater hat versucht über Jugendamt und Kinderschutzbund die Mutter dazu zu bewegen sich mit dem Kind zu befassen. Termine wurden seitens der Mutter nicht wahr genommen. Kind leidet. Vater hat neue Frau. Neue Frau ist wie Mutter für das Kind. Kind sagt auch Mama zur neuen Frau. Vater und neue Frau werden dieses Jahr heiraten. Alle sind deutsche Staatsbürger und wohnen in Frankreich. Neue Frau würde Kind gerne adoptieren, damit abgesichert wenn Vater was passiert. Haben daher versucht Mutter ausfindig zu machen. Ohne Erfolg. Mutter hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Wissen nicht wo sich Mutter aufhält. Stiefkindadoption wollen wir anstoßen. Kontakt zur Mutter wird von beiden seiten auch dann nicht verwehrt, sofern Mutter sich irgendwann mal melden sollte, was zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich ist. Hat sich nie an den Kosten beteiligt, geschweige denn sich an Ihre Pflichten oder gar Rechte gehalten. Kontakt brach ganz ab. Mutter ist auch telefonisch für uns nicht (mehr) erreichbar. Vater, neue Frau und Kind wohnen seit 2009 unter einem Dach, seit 2011 in Frankreich.

Zu welchem Anwalt? In Deutschland oder Frankreich? Im Internet bekommt man diesbezüglich nur sehr schwammige Infos. Danke!
Titel: Re: Stiefkindadoption
Beitrag von: Alice am 27. Januar 2014, 20:17:53
Hallo, die Zuständigkeit müsste meines Erachtens in Frankreich liegen, da das Kind hier lebt. Bei Unterhaltsfragen ist es zumindest so, scheint mir logisch dass es auch bei allem anderen dort geregelt werden muss, wo das Kind lebt. Tut mir leid, dass ich dir nicht mehr zur Sache sagen kann. Viel Erfolg  :smily: :winkerwinker:
Titel: Re: Stiefkindadoption
Beitrag von: Dragonvamp am 28. Januar 2014, 07:25:47
Bei mir herrscht fast die gleiche Situation. Hab mich daher auch schon damit auseinander gesetzt. Allerdings weiss ich auch noch nicht alles. Da es sich um deutsche Staatsangehörige handelt und auch die neue Geburtsurkunde aus Deutschland käme, würde ich den weg zum Jugendamt in Deutschland antreten. Diese sind nämlich auch dafür zuständig. Desweiteren wird ein Anwalt benötigt. Dieser kann dann der leiblichen Mutter gut erklären warum sie unterschreiben sollte. Immerhin müsste sie ja auch kein Unterhalt etc mehr bezahlen. Ihr werdet gemeinsam und getrennt von einander gefragt warum ihr das überhaupt wollt.

Wenn alles durch ist hat die eigentlich leibliche Mutter hat keine rechte mehr. Allerrdings auch keine Verpflichtungen. Sie ist dann nur noch genetisch die Mutter. Die leibliche bist dann du. Steht dann auch in der Geburtsurkunde.

Also wie gesagt ich würde erstmal zum Jugendamt. Da kostet das auch noch nichts und dann weiter agieren.

Viel Erfolg
Titel: Re: Stiefkindadoption
Beitrag von: Alice am 28. Januar 2014, 21:38:45
Hab ich was falsch verstanden? Das Kind wohnt doch in Frankreich oder? Bei mir war nach dem Umzug sofort das deutsche Jugendamt nicht mehr zuständig, wegen Wegzug ins Ausland. Der Vater ist in Deutschland, ähnliche Situation. Ganz eindeutige Aussage: geht uns nichts mehr an. Sind auch alle deutsche Staatsbürger.
Titel: Re: Stiefkindadoption
Beitrag von: Dragonvamp am 29. Januar 2014, 06:26:00
Das sind Jugendämter bzw Mitarbeiter, die kein Bock haben zu arbeiten. Das deutsche Jugendamt bleibt zuständig, wenn das Kind deutsch ist!!!

Ja für diese Info mussten wir auch fünf Monate und viel "nicht zuständig ; nicht mein problem" warten. Das deutsche Jugendamt hat europaweit nicht umsonst so einen tollen Ruf.... Ironie
Titel: Re: Stiefkindadoption
Beitrag von: Alice am 29. Januar 2014, 21:50:33
Wow das ist ja cool, wenn das stimmt könnte man glatt sauer werden. Hat der Vater nämlich bis dahin den Unterhalt über das Jugendamt bezahlt und diese haben sich zur Not auch gerichtlich darum gekümmert dass das Geld eingeht, wurde mir nach unserem Umzug mitgeteilt, dass ich mir selbst einen Anwalt nehmen muss, GEHT UNS LEIDER NICHTS MEHR AN, die Beistandschaft für das Kind hätte mit dem Umzug ins Ausland keinen Bestand mehr etc. Was für einen Aufwand es dann ist (und kostet), an Unterhalt zu kommen, muss ich nicht erklären. Woher hast du die Erkenntnis, gibt es diese irgendwo schriftlich wo ich mich auch darauf berufen kann? Wobei ich echt nicht weiß ob ich auf Hilfe von dort noch Lust habe, aber interessiert mich trotzdem, bitte um Info  :doppeld: :winkerwinker:
Titel: Re: Stiefkindadoption
Beitrag von: Dragonvamp am 30. Januar 2014, 16:25:15
Ich schreibe dir pn da ich das extrem private jetzt nicht öffentlich machen will!
Titel: Re: Stiefkindadoption
Beitrag von: Emifra am 14. Februar 2014, 21:41:31
Danke Euch... also an Infos ranzukommen ist echt schwierig. habe mich jetzt mit einem anwalt in verbindung gesetzt, der mir sagte, dass ich ihn nicht unbedingt braucht. der erste gang wäre der zum notar und hier wäre es egal ob deutschland oder frankreich. der macht den antrag auf adoption fertig und schickt es zu gericht. er hat mir jetzt allerdings geraten das in deutschland zu machen, weil ich der deutschen sprache eher mächtig bin ;-) dort geht dann die ganze mühle los mit gericht, jugendamt und eventuelles abwarten ob sich die leiblich nicht doch noch auftaucht... das soweit zu meinen bisher dürften infos ...   :-X