Meine Freundin möchte mit ihrem Sohn aus 1.Ehe zu mir nach Frankreich ziehen.
Sie hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für DE und gemeinsames Sorgerecht
für den Sohn. Sie wird als Grenzgängerin arbeiten.
Die mündliche Zustimmung des Kindesvaters haben wir.
Gibt es Probleme bei der Anmeldung in Frankreich
