Hallo, hat jemand von Euch Erfahrungen zum Schulgeld in Saarbrücken. Meine Tochter müsste in die Ost Schule. Und nach § 48 Schulordnungsgesetz fällt das von Schülern aus "anderen Gemeinden" - also auch aus F - Schulgeld an. Dieses soll € 700,00 pro Schuljahr betragen. Meine Frage: wie ist es denn, wenn die Familie mit zweitem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet bleibt und mit Erstwohnsitz in F ? Dann müsste doch kein Schulgeld anfallen..., oder ?
Danke für Hilfe.