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Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Wotan am 19. August 2009, 16:27:21

Titel: Schulgeld Saarbrücken
Beitrag von: Wotan am 19. August 2009, 16:27:21
Hallo, hat jemand von Euch Erfahrungen zum Schulgeld in Saarbrücken. Meine Tochter müsste in die Ost Schule. Und nach § 48 Schulordnungsgesetz fällt das von Schülern aus "anderen Gemeinden" - also auch aus F - Schulgeld an. Dieses soll € 700,00 pro Schuljahr betragen. Meine Frage: wie ist es denn, wenn die Familie mit zweitem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet bleibt und mit Erstwohnsitz in F ? Dann müsste doch kein Schulgeld anfallen..., oder ?

Danke für Hilfe.
Titel: Re: Schulgeld Saarbrücken
Beitrag von: Schwenker82 am 20. August 2009, 08:56:50
Das mit dem Zweitwohnsitz in SB wird du nicht hinbekommen !!!

oder gibt's da etwa eine Möglichkeit die ich net weiß  :anixwissen: ???


... von daher viel Spaß beim Schulgeld bezahlen [für eine "normalo" Schule!!!!]

oder

... Kind auf eine FR Schule schicken


gruß
Titel: Re: Schulgeld Saarbrücken
Beitrag von: Marco am 20. August 2009, 10:19:51
wie ist es denn, wenn die Familie mit zweitem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet bleibt und mit Erstwohnsitz in F ? Dann müsste doch kein Schulgeld anfallen..., oder ?

dafür zahlst du dann deine einkommensteuer wieder in deutschland.