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Autor Thema: Rückmeldung als Grenzgänger nach Schwangerschaft  (Gelesen 2818 mal)

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Offline Panony

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Rückmeldung als Grenzgänger nach Schwangerschaft
« am: 15. Oktober 2019, 13:22:15 »
Bis letztes Jahr, war ich Grenzgänger in der Schweiz, seit April 18 dann als Aufenthalter B gemeldet. Gleichzeitig aber noch immer mit Wohnsitz in Deutschland. Seit diesem Jahr bin ich nut mit einem Schweizer verheiratet. Aktuell bin ich in einem Bauvorhaben in meiner Heimat Deutschland (dort bin ich noch immer gemeldet) involviert und werde dort in Zukunft wieder leben und wollte mich dann wieder als Grenzgänger melden. (Arbeitgeber bleibt in der Schweiz, Beruf ist Flugbegleiterin, mein Mann bleibt in der Schweiz ansässig)
Nun bin ich schwanger und weiß nicht, wo ich mich nun in Bezug auf Elterngeld ect. melden muss und wie ich das Kind anmelden soll. Ist es überhaupt möglich, mich nach Bekanntwerden den SS wieder als Grenzgänger zu melden? Wenn ja, habe ich dann überhaupt in Deutschland Anrecht auf Elterngeld?
Fragen über Fragen....

Offline lilliputania

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Re: Rückmeldung als Grenzgänger nach Schwangerschaft
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2019, 22:10:06 »
Du hast normalerweise nur Anspruch auf Elterngeld in Deutschland wenn du in Deutschland Sozialabgaben bezahlt hast.