Hallo liebe Mitglieder,
könnt Ihr mir bitte bezüglich folgendem Sachverhalt weiterhelfen. Ich bin in Österreich beschäftigt (Grenzgänger). Meine Frau ist in Deutschland beschäftigt. Gemeinsamer Wohnsitz ist Deutschland.
- Welche Regelung gilt bezüglich der Elternzeit/Karenzzeit? Können wir wie in Deutschland 2 Monate gemeinsam Elternzeit beantragen?
- Welche Stelle ist für die Beantragung des Elterngeldes zuständig?
Vielen Dank für die Hilfe!