Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: Nina44 am 27. Dezember 2012, 15:58:42

Titel: Namensrecht Deutschland / Frankreich
Beitrag von: Nina44 am 27. Dezember 2012, 15:58:42
Hallo zusammen,
ich bin Deutsche und lebe in Frankreich mit meinem französischen Partner. Wir sind nicht verheiratet, d.h. wir haben unterschiedliche Nachnamen. Nun bin ich im 8. Monat schwanger und es gilt, einen Nachnamen für das Kind festzulegen. Einen Doppelnamen für das Kind (in F möglich) finde ich sehr sperrig und unschön. Mein Name ist in F recht schwierig zu buchstabieren (ist ein "ß" drin, etc.). Ich habe im Prinzip nichts dagegen, dass das Kind den Namen seines Vaters bekommt, aber ich fürchte, dass es dann zu Problemen kommen kann, wenn ich z.B. allein mit dem Kind reisen will. Nun habe ich gehört, dass das Kind einer unverheirateten deutschen Mutter ohnehin erst einmal einen Pass auf den Namen der Mutter bekommt, selbst wenn es in Frankreich auf den Namen des Vaters gemeldet ist. D.h. das Kind hätte einen franz. Pass auf den Namen des Vaters und gleichzeitig einen deutschen Pass auf meinen Namen. Das würde mir erlauben, mit dem Kind zu reisen, ohne Probleme wegen des unterschiedlichen Namens zu befürchten. Der Name nach deutschem Recht kann dann später mit einem Antrag auf Namensänderung noch geändert werden (z.B. wenn ich im Falle einer späteren Heirat noch den Namen meines Partners annehme). Wisst ihr, ob das so richtig ist? Hat jemand Erfahrung mit den Vor- und Nachteilen einer solchen Situation? Mir kommt es merkwürdig vor, dass es legal sein soll, zwei Pässe auf unterschiedliche Namen zu besitzen.
Vielen Dank im Voraus
Nina
Titel: Re: Namensrecht Deutschland / Frankreich
Beitrag von: Schnullibulli am 04. Juli 2013, 21:12:06
Hallo Nina44,

hat sich das Thema mittlerweile bei dir geklärt oder hast du da noch Fragen/Probleme?!

Könnte dir ansonsten weiterhelfen ... das Thema "Name" von unserem Kind hat mich nämlich auch einige Nerven gekostet und bin nun mit dem Thema bestens vertraut :-)
Titel: Re: Namensrecht Deutschland / Frankreich
Beitrag von: Traene am 05. Juli 2013, 20:35:48
Die Franzosen sind schon überfordert, wenn man den Namen seiner Frau annimmt  :pfeif: