Hallo,
mir ist gerade was Komisches passiert und ich würde gerne wissen, ob jemand schon mit der Beantragung von Kinderausweisen Erfahrung gemacht hat. Ich habe zwei Töchter (geb. 2011 und 2013). Die beiden haben einen Doppelnamen, was in F ja möglich ist. Wir wohnen in F, sind unverheiratet, mein Partner ist Franzose, ich Deutsche. Für die jüngere wollte ich in Breisach wie für meine große Tochter vor 2 Jahren einen Kinderausweis beantragen. Für meine ältere Tochter hat das ohne Probleme geklappt, diesmal wollte die Dame dort aber eine Namensanerkennung ggf. Änderung vom Generalkonsulat in Straßburg haben, da diese Namensführung (Doppelname für Kinder) in D rechtlich nicht möglich ist. Auf den Hinweis, dass ich schon für meine ältere Tochter einen KA von ihrer Behörde ausgestellt bekommen habe, meinte sie, dass sie sich das nicht erklären kann, wie das gehen konnte. Da sie die Unterlagen doch eh zur Prüfung ans GK in Straßburg schicken wird, kann sie doch gleich die Namensanerkennung mit klären lassen oder? Die dt. Staatsbürgerschaft ist ja nicht vom Namen abhängig, sie müsste doch eigentlich schon einen Ausweis austellen können. Naja vielleicht weiss jemand von euch was dazu?
Danke!