Huhu,

ab August erwarten wir unser erstes gemeinsames Kind.
Da wir auf kurz oder lang gerne wieder in die Nähe der zukünftigen Großeltern (Kreis Germersheim) ziehen möchten,
ist die Idee direkt dem französischen Papierkram bzgl. des Kindes zu umgehen und mich wieder in Deutschland zu melden - und damit auch meinen Grenzgängerstatus zu verlassen.
Mein Mann wird bis zum tatsächlichen Umzug seinen Grenzgängerstatus behalten und wir leben beide weiterhin gemeinsam in Lauterbourg.
Die Frage, die sich in diesem Fall für uns stellt: Ist dies theoretisch möglich und wenn ja, wann wäre der beste Zeitpunkt für meine Abmeldung in Frankreich.
Vielen Grüße,
Bianca