Hallo, ich bin auch gerade in "anderen Umständen" und musste mich aus diesem Grund in den letzten Monaten auch mit diesem Thema auseinandersetzen. Soweit ich es weiß, ist auch das deutsche Kindergeld für euch zutreffend, wenn ihr beide in Deutschland arbeitet.
Geregelt ist das ganze wohl folgendermaßen:
beide arbeiten in Deutschland: deutsches kindergeld
beide arbeiten in Frankreich: französisches Kindergeld...(aber hier erst ab dem 2.Kind)
einer arbeitet in Frankreich, der andere in Deutschland: dann bekommst du die Leistung in Frankreich aber wenn es in Deutschland mehr wäre, bekommst du zusätzlich den Differenzbetrag aus Deutschland.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
LG
...mit dem Elterngeld ist genauso geregelt soviel ich weiß...