Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: stolzervater am 12. Juni 2010, 07:26:02
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Hallo liebe Forumsmitglieder, vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:
Mein Kind (Deutscher Staatsangehöriger) lebt bei seiner Mutter (Deutsche Staatsangehörige) in Frankreich.
Es geht auch in Frankreich in die Schule. Die Mutter ist Grenzgängerin. Ich selber bin auch Deutscher, lebe und arbeite in Deutschland.
Welches Recht (Deutsch oder Französisch) ist nun für den Kindesunterhalt tragend ?
Gruss von einem stolzen Vater
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Hallo stolzervater!
Es gibt eine EU- Verordnung innerhalb des europäischen Zivilprozessrechts, die deine Frage ganz klar regelt:
EuGVVO Art 5 Abs. 2
http://dejure.org/gesetze/EuGVVO/5.html
"Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden:
...
2. wenn es sich um eine Unterhaltssache handelt, vor dem Gericht des Ortes, an dem der Unterhaltsberechtigte seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ..."
Wenn die Kinder ihren Wohnsitz in Frankreich haben, dann gilt französisches Recht.
LG Nadine
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Heute habe ich die Nachricht erhalten, dass die Unterhaltsregelung in meinem Fall, nach Deutschem Recht geregelt wird.
Art. 18 Abs.5 EGBGB.
Link siehe http://dejure.org/gesetze/EGBGB/18.html