Grenzgaenger Forum

Autor Thema: kindergeld  (Gelesen 9358 mal)

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Offline laura

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kindergeld
« am: 20. November 2010, 12:23:47 »
eine freundin von mir überlegt auch nach F zu ziehen. sie hat ein kind. ich habe hier im forum bereits gelesen dass man weiterhin kindergeld aus D bekommt. kiregt man dann nochmal welches extra aus F oder irgendwelche sonstigen leistungen oder ist mit dem geld aus D alles abgedeckt?

Offline Bingo

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Re: kindergeld
« Antwort #1 am: 21. November 2010, 16:50:59 »
Man bekommt das Kindergeld aus D, solange man dort auch arbeitet. Bei einem Kind gibt's sonst nix mehr von F her. Es könnte lediglich ein Zuschuß für eine Tagesmutter noch d'rinne sein, je nachdem wie hoch das Einkommen ist.

Offline Zaren

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Re: kindergeld
« Antwort #2 am: 21. November 2010, 22:09:59 »
Aber dann darf es nur eine Tagesmutter aus F sein und die sind teuerer als die in D!

Offline laura

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Re: kindergeld
« Antwort #3 am: 21. November 2010, 23:08:52 »
und wenn man nicht in D arbeitet?

Offline Eric

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Re: kindergeld
« Antwort #4 am: 22. November 2010, 07:42:51 »
Dann gibt es nur Kindergeld aus Frankreich .

Offline Bingo

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Re: kindergeld
« Antwort #5 am: 22. November 2010, 16:03:41 »
Jein, wenn die Mutter selbst nicht in D arbeitet, aber verheiratet ist und der Ehemann dann in D arbeitet, müsste das Kindergeld in D über den Ehemann laufen (evtl. bezugsberechtigte Person vor Umzug von D nach F wechseln), dann bekommt man auch weiterhin das Kindergeld von D.

Arbeitet keiner in D, gibt's wirklich nur Kindergeld aus F und das ist mittlerweile gegenüber dem Kindergeld aus D echt wenig. Für ein Kind dürften das unter 70 € sein.

Offline Waylon57

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Re: kindergeld
« Antwort #6 am: 22. November 2010, 19:20:00 »
Jein, wenn die Mutter selbst nicht in D arbeitet, aber verheiratet ist und der Ehemann dann in D arbeitet, müsste das Kindergeld in D über den Ehemann laufen (evtl. bezugsberechtigte Person vor Umzug von D nach F wechseln), dann bekommt man auch weiterhin das Kindergeld von D.

Arbeitet keiner in D, gibt's wirklich nur Kindergeld aus F und das ist mittlerweile gegenüber dem Kindergeld aus D echt wenig. Für ein Kind dürften das unter 70 € sein.

Ich frag mich wie du "auf unter 70€" kommst. Meine Frau ist Französin und arbeitet in F, wir bekommen für unsere Tochter 177€ Kindergeld aus F.

Offline Bingo

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Re: kindergeld
« Antwort #7 am: 28. November 2010, 16:56:04 »
@Waylon 57: Uih, dann hat sich einiges getan. Das erste und bisher einzigste Schreiben, dass ich mal von der CAF bezüglich der Berechung der "Allocation différentielle (A.D.I.)" bekommen habe, ist vom August 2007. Damals wurde uns mitgeteilt, dass es für's 1. und 2. Kind in F je 59,86 € Kindergeld gäbe und ab dem 3. Kind wären es 153,39 €. Da das dann auch mit dem Kindergeld aus D verrechnet wurde, kam dann auch hinterher nicht mehr soviel beim "A.D.I" dabei 'raus. Daher meine Vermutung, dass man auch heute noch nicht so arg viel mehr Kindergeld für die ersten beiden Kinder bekommen würde!
Du könntest allerdings das Kindergeld in D über Dich beantragen. Für's 1. u. 2. gibt's je 184,-€, für's 3. 190,-€ und ab dem 4. 215,-€.


Aber mal 'ne Frage: Gibt es eigentlich irgendwo 'was Schriftliches darüber, wieviel Kindergeld es in F gibt?
Wir hatten auch schon für die Beantragung des Elterngeldes eine schriftl. Bestätigung über's "A.D.I." haben wollen, wurde uns allerdings nicht ausgestellt.
I

Offline Waylon57

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Re: kindergeld
« Antwort #8 am: 28. November 2010, 19:34:58 »
[...]
Du könntest allerdings das Kindergeld in D über Dich beantragen. Für's 1. u. 2. gibt's je 184,-€, für's 3. 190,-€ und ab dem 4. 215,-€.
[...]

Ich habe den Herrschaften bei der CAF in Forbach damals gesagt, das ich, da das Kindergeld in F ja einkommensabhängig ist, das Kindergeld doch gleich in Deutschland beantragen wolle, um dann nicht diesen ganzen Schriftkram in F und dann später nochmal in D zu machen. Der Mitarbeiter der CAF meinte allerdings, nach einer Prüfung unserer Einkommensverhältnisse, das wir Kindergeldanspruch in F hätten und da meine Frau als Französin natürlich auch in F arbeitet das Kindergeld prioritär erst mal aus F bekommen würden.

Das ich mir die Differenz aus Deutschland holen kann ist mir klar, habe ich bisher aber noch nicht gemacht. Geht sowas auch rückwirkend? Wo muß ich das eigentlich beantragen? Bei der Kindergeldkasse? Welche wäre das dann? Vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen Fall und kann helfen.

Offline kembser

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Re: kindergeld
« Antwort #9 am: 29. November 2010, 13:50:29 »
Hallo,

wenn einer in D und der andere in F arbeitet, ist F prioritär. Man kann dann in D die Differenz beantragen. Zuständig ist für Arbeitsplatz in Ba-Wü die Familienkassen Offenburg, für das Saarland die Familienkasse Saarbrücken. Ausnahme: Wenn man im dt. öffentlichen Dienst beschäftigt ist (und damit in D unbeschränkt steuerpflichtig), dann ist die Familienkasse am Sitz des Arbeitgebers zuständig.

Für ein Kind unter 3 Jahren gibt es in F die "allocation de base" von 177 Euro, jedoch abhängig vom Einkommen.
Ab 3 Jahren gibt es erst ab zwei Kindern was, unabhängig vom Einkommen.

http://www.caf.fr/cataloguepaje/BasePaje.htm
http://www.caf.fr/redirect/s/Redirect?page=prestationMetroAf

Interessant sind vor allem die Zuschüsse zur Tagesmutter:

http://www.caf.fr/cataloguepaje/GardPajeEmploi.htm

Grüße,
der Kembser

Offline Waylon57

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Re: kindergeld
« Antwort #10 am: 29. November 2010, 15:51:49 »
Hallo Kembser,

danke für die Infos, teilweise waren mir die von dir geschilderten Sachen schon bekannt.

Jetzt hätte ich noch ´ne Frage, mein Arbeitgeber bzw. dessen Hauptsitz ist in Köln, dort ist auch das Betriebsstättenfinanzamt. Muß ich mich also an die Kindergeldkasse in Köln wenden?

Die Familienkasse in Saarbrücken hat ja nur bis 12:30 Uhr geöffnet, sodaß ich gerade mal diese 0180-Nummer angerufen habe. Die Damen wollte mir zuerst weiß machen das ich gar keinen Anspruch auf Kindergeld aus D habe, nach nochmaliger Erklärung meinerseits hat sie mir dann auch nicht wirklich helfen können, und mich an die Familienkasse in Offenburg  verwiesen, diese sei für mich zuständig.

Wie befürchtet wird das mal wieder keine einfache Angelegenheit, wahrscheinlich werde ich mal selbst in SB vorsprechen müßen.

Gruß Waylon57   

Offline kembser

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Re: kindergeld
« Antwort #11 am: 29. November 2010, 16:00:19 »
Jetzt hätte ich noch ´ne Frage, mein Arbeitgeber bzw. dessen Hauptsitz ist in Köln, dort ist auch das Betriebsstättenfinanzamt. Muß ich mich also an die Kindergeldkasse in Köln wenden?

Wie gesagt, nur dann, wenn du im öffentlichen Dienst tätig bist, also in D versteuern musst. Ansonsten ist Saarbrücken bzw. Offenburg zuständig.

Vergiss die 0180-Nummer, die haben bei Grenzgängern keine Ahnung (zumindest nach meiner Erfahrung).
« Letzte Änderung: 29. November 2010, 16:02:04 von kembser »

Offline Waylon57

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Re: kindergeld
« Antwort #12 am: 29. November 2010, 17:15:19 »
Ok, danke Kembser.