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Autor Thema: Kindergeld: Nur 1 Elternteil arbeitet in Deutschland  (Gelesen 3173 mal)

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Schnullibulli

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Kindergeld: Nur 1 Elternteil arbeitet in Deutschland
« am: 30. Dezember 2014, 21:11:13 »
Hallöchen :winkerwinker:

Weiß das jemand? Wenn ich in Frankreich lebe (verheiratet, 2 Kinder), mein Mann in Deutschland arbeitet und ich

Fall A: in Frankreich arbeitslos gemeldet bin
Fall B: kein Arbeitslosgengeld aus Frankreich beantrage, sondern den Complément de libre choix d'activité von der CAF erhalte,

bekommen wir dann das deutsche Kindergeld wie bisher (beide arbeiteten in Deutschland) oder wird da dann nur alle drei Monate eine Differenzbetrag-Auszahlung gemacht??! Bin etwas verwirrt und finde im Internet nicht wirklich eine Antwort.

Vielen lieben Dank!

Offline Sabine

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Re: Kindergeld: Nur 1 Elternteil arbeitet in Deutschland
« Antwort #1 am: 09. Januar 2015, 10:17:58 »
Hallo Schnullibulli,

keine Ahnung, aber wende Dich mal an die Pamina, die können Dir kompetente Ansprechpartner vermitteln.

Gruß
Sabine

Offline Alice

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Re: Kindergeld: Nur 1 Elternteil arbeitet in Deutschland
« Antwort #2 am: 12. Januar 2015, 08:18:39 »
Frag bei der CAF nach!

Einen Fall A kenne ich so: Wenn du in F arbeitslos bist, und verheiratet mit einem in D arbeiteten Grenzgänger, bekommt ihr über ihn das Kindergeld aus D. (zumindest war das 2012 so). Vermutlich wird die dt. Familienkasse aber eine Bescheinigung der CAF erwarten, damit ihr nicht hier und dort kassiert.

Zu Fall B kann ich nichts sagen.

Gruß :winkerwinker:
Viele Grüße :-)