Hallöchen

Weiß das jemand? Wenn ich in Frankreich lebe (verheiratet, 2 Kinder), mein Mann in Deutschland arbeitet und ich
Fall A: in Frankreich arbeitslos gemeldet bin
Fall B: kein Arbeitslosgengeld aus Frankreich beantrage, sondern den Complément de libre choix d'activité von der CAF erhalte,
bekommen wir dann das deutsche Kindergeld wie bisher (beide arbeiteten in Deutschland) oder wird da dann nur alle drei Monate eine Differenzbetrag-Auszahlung gemacht??! Bin etwas verwirrt und finde im Internet nicht wirklich eine Antwort.
Vielen lieben Dank!