"Die Geburtsurkunde beziehungsweise die Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Kindergeld reicht aus, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin Ihr Wohnort angegeben ist."
Allerdings muss man zusätzlich das E401 (A. Demande d'attestation) ausfüllen und damit auf die mairie gehen. Dort wird dann "B. Attestation" von denen ausgefüllt und bestätigt, was wohl dieser Haushaltsbescheinigung gleich kommt.