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Grenzgänger => Rund um's Kind => Thema gestartet von: asteroidb612 am 18. Oktober 2016, 17:36:59

Titel: Kindergeld - Nachweise für Kinder unter 18 Jahren - Haushaltsbescheinigung ?
Beitrag von: asteroidb612 am 18. Oktober 2016, 17:36:59
auf https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486101 heißt es:

Das Vorhandensein der Kinder weisen Sie der Familienkasse mit den dafür vorgesehenen amtlichen Unterlagen nach:

    für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, mit einer Haushaltsbescheinigung (KG 3a).
...

gibt es dafü (Haushaltsbescheinigung) in Frankreich ein äquivalentes Dokument welches ich der Familienkasse vorlegen kann?
Titel: Re: Kindergeld - Nachweise für Kinder unter 18 Jahren - Haushaltsbescheinigung ?
Beitrag von: Bingo am 18. Oktober 2016, 22:35:05
"Die Geburtsurkunde beziehungsweise die Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Kindergeld reicht aus, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin Ihr Wohnort angegeben ist."

Allerdings muss man zusätzlich das E401 (A. Demande d'attestation) ausfüllen und damit auf die mairie gehen. Dort wird dann "B. Attestation" von denen ausgefüllt und bestätigt, was wohl dieser Haushaltsbescheinigung gleich kommt.